Um einen Graduiertenabschluss oder ein Zertifikat in einem beliebigen Programm (oder ein Diplom im sechsten Jahr) zu erwerben, muss sich ein Student bewerben und zugelassen werden. Diese Voraussetzung gilt sowohl für externe Bewerber als auch für bereits immatrikulierte Studenten, die ein Zertifikat oder einen zusätzlichen Abschluss erwerben möchten. Studierende können einen Abschluss oder ein Zertifikat nur in einem Studiengang erwerben, zu dem sie zugelassen wurden. Mit der Annahme der Zulassung übernimmt der Student die Verantwortung dafür, dass er die Vorschriften und Verfahren der Universität kennt und einhält.

Die Graduate School bearbeitet Bewerbungen für alle Graduiertenprogramme, einschließlich aller Graduiertenabschlüsse, Zertifikate, sechsjährigen Diplome und Post-Baccalaureate-Programme, mit Ausnahme des Doktors der Pharmazie und der Programme mit Abschlüssen, die von der School of Dental Medicine, der School of Law und der School of Medicine verliehen werden. Mit jeder Bewerbung ist eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr zu entrichten, es sei denn, die Graduate School verzichtet ausdrücklich auf diese Gebühr (siehe unten).

In den meisten Fällen wird einem Studenten die Zulassung zu einem Graduiertenstudium in jeweils einem Bereich erteilt. Mit Zustimmung der Hauptstudienberater beider Studiengänge kann es einem Studierenden gestattet werden, sich gleichzeitig in zwei verschiedenen Studiengängen einzuschreiben. Es gibt mehrere zugelassene Doppeldiplomstudiengänge, die den Studierenden die Möglichkeit bieten, zwei Abschlüsse gleichzeitig zu erwerben. Diese Programme beinhalten oft die gemeinsame Nutzung einer begrenzten und festgelegten Anzahl von Kursen für die beiden Abschlüsse. Für jeden dieser Studiengänge muss jedoch ein separater Antrag bei der Graduate School eingereicht werden.

Graduate Degree Programs (and Sixth-Year Diplomas)

Regular Status

Um zum regulären Status zugelassen zu werden und ein Studium in einem Graduate Degree Program (oder Sixth-Year Diploma) beginnen zu können, muss ein Bewerber einen Bachelor-Abschluss von einer regional anerkannten Hochschule oder Universität besitzen oder den Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses erbringen. Der Bewerber muss offizielle Abschriften aller bisherigen Studienleistungen vorlegen.

Um für die Zulassung zu einem Graduiertenprogramm in Betracht zu kommen, müssen die bisherigen Studienleistungen mindestens die folgende Qualität aufweisen: einen kumulativen Notendurchschnitt (GPA) von 3.0 für das gesamte Grundstudium oder den vorangegangenen Studienabschluss, eine 3,0 für die letzten beiden Jahre der Vollzeitstudiengänge im Grundstudium oder ein Notendurchschnitt von 3,5 für das gesamte letzte Jahr der Vollzeitstudiengänge vor der Verleihung des Grundstudientitels. Der Notendurchschnitt wird nach der folgenden Skala berechnet: „A“ = 4,0, „B“ = 3,0, „C“ = 2,0, „D“ = 1,0, „F“ = 0. Bewerber von internationalen Hochschulen und Universitäten müssen gleichwertige Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sollten offizielle Abschriften aller abgeschlossenen Studiengänge vorlegen. Alle weiterführenden Studiengänge nach dem Abitur werden ebenfalls berücksichtigt. Alle eingereichten Zeugnisse, einschließlich der Testergebnisse, gehen in das Eigentum der Graduate School über und können nicht zurückgegeben werden. Werden die Abschriften aller Bildungseinrichtungen nicht vorgelegt, unabhängig davon, ob ein Abschluss erworben wurde oder nicht, kann dies ein Grund für die Annullierung der Zulassung sein.

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen haben die einzelnen Programme in der Regel zusätzliche Anforderungen und legen fest, was zum Zeitpunkt der Bewerbung eingereicht werden muss. Bewerbern für die meisten Studiengänge wird empfohlen, die Testergebnisse des General Test of the Graduate Record Examinations (GRE) direkt bei der Graduate School einzureichen. Falls erforderlich, müssen die GRE-Ergebnisse elektronisch eingereicht werden. Die meisten Fachbereiche verlangen Empfehlungsschreiben, in der Regel drei und vorzugsweise von Mitgliedern des akademischen Berufsstandes. Studieninteressierte sollten sich bei dem Programm, für das sie sich bewerben, über die spezifischen Bewerbungsanforderungen informieren. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch keine Garantie für die Zulassung. Die Bewerber müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen und über eine spezifische Vorbereitung auf den gewünschten Studiengang verfügen. Wenn ihre Unterlagen Mängel aufweisen, kann den Bewerbern die Zulassung verweigert werden oder sie müssen entweder Hintergrundkurse ohne Graduierungspunkte belegen oder durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die für ein Graduiertenstudium erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten erworben haben. Da für jedes Graduiertenprogramm nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, muss der erfolgreiche Bewerber außerdem mit anderen Bewerbern desselben Fachgebiets konkurrierende Leistungen vorweisen können.

Unabhängig vom Visastatus müssen Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, außerdem ihre Englischkenntnisse durch eine der folgenden Methoden nachweisen:

  1. Erreichen einer Gesamtpunktzahl von 79 oder höher im internetbasierten TOEFL-Test (iBT) oder Erreichen einer Punktzahl von 22/30 oder höher in jedem der Abschnitte Hörverständnis, Lesen und Schreiben des (neuen) papierbasierten TOEFL-Tests (PBT).
  2. Erreichen einer Gesamtpunktzahl von 6,5 oder höher beim IELTS-Test.
  3. Erreichen einer Gesamtpunktzahl von 53 oder höher beim PTE-Test.
  4. Erreichen einer Punktzahl von 100 oder höher bei Duolingo.
  5. Erfüllung der Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung gemäß der Policy on Waiver of Language Proficiency Examinations auf der Website der Graduate School.

Bitte beachten Sie, dass TOEFL-, IELTS- und PTE-Ergebnisse nur zwei Jahre lang gültig sind (vom ursprünglichen Testdatum bis zur Einreichung der UConn-Bewerbung). Die Graduate School akzeptiert keine Ergebnisse des TOEFL Institutional Testing Program (TOEFL ITP), es sei denn, sie stammen von der UConn.

Einige Fachbereiche verlangen auch den Test of Spoken English (TSE) oder den Test of Written English (TWE). Internationale Studierende, die keine englischen Muttersprachler sind, aber eine Lehrtätigkeit anstreben, müssen außerdem die Richtlinien der Universität für Englischkenntnisse erfüllen (abrufbar unter ita.uconn.edu), bevor ihnen direkter Unterrichtskontakt gestattet wird.

Studierende können einen Aufschub der Zulassung zu einem Studiengang beantragen, zu dem sie bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Bewerbungszeitraum zugelassen wurden. Diese Anträge werden von der Graduate School geprüft.

Vorläufiger Status

Gelegentlich können Studierende, die zwar einen Bachelor-Abschluss haben, aber nicht vollständig für die Zulassung zum regulären Status qualifiziert sind, ausreichende Befähigungsnachweise in dem von ihnen gewählten Fachgebiet erbringen, um ihre vorläufige Zulassung nur zu einem Master-Studiengang zu rechtfertigen. (Bewerber werden nicht vorläufig zu einem Promotionsstudiengang zugelassen.) Für die Verleihung des akademischen Grades ist jedoch ein regulärer (nicht vorläufiger) Status erforderlich. Studierende, die ein F-1- oder J-1-Visum benötigen, kommen für eine vorläufige Zulassung nicht in Frage. Vorläufig zugelassene Studierende müssen einen kumulativen Abiturnotendurchschnitt von 2,6 oder höher vorweisen. Wenn die ersten 12 Credits der abgeschlossenen Kurse (mit Ausnahme der 1000-Level-Kurse) eines vorläufig zugelassenen Studenten die Mindestanforderungen der Graduate School erfüllen, erhält der Student den regulären Status. Andernfalls kann der Student entlassen werden. In besonders begründeten Fällen und nur auf ausdrücklichen Antrag des Hauptberaters kann der Dekan der Graduate School den Wechsel eines Studenten in den regulären Status genehmigen, wenn mindestens neun Credits fortgeschrittener Kursarbeit mit der Note A oder A- abgeschlossen wurden.

Sprachbedingter Status

Internationale Studienbewerber, deren englische Sprachkenntnisse nicht die Mindestanforderungen erfüllen, die für eine reguläre Zulassung erforderlich sind, können von dem Programm, für das sie sich bewerben, als sprachbedingte Studenten zugelassen werden. Die Bewerber haben 12 Monate Zeit, um den Nachweis der Englischkenntnisse zu erbringen, indem sie ein Certificate of English Proficiency vom University of Connecticut American English Language Institute (UCAELI) erhalten und/oder einen Nachweis über die Englischkenntnisse erbringen (mit einer der oben genannten Methoden).

Post-Baccalaureate and Certificate Programs

Die University of Connecticut bietet zwei Arten von Zertifikatsprogrammen an: Graduate Certificates und Post-Baccalaureate Certificates. Graduiertenzertifikatsprogramme bestehen ausschließlich aus Graduiertenkursen (mit einer Nummerierung von 5000 oder höher). Post-Baccalaureate-Zertifikatsprogramme bestehen entweder ausschließlich aus Undergraduate-Kursen (mit den Nummern 1000-4999) oder aus einer Mischung aus Undergraduate- und Graduate-Kursen. Ein Zertifikat kann entweder als „eigenständiges“ Zertifikat (ohne gleichzeitige Einschreibung in einen Studiengang) oder im Rahmen eines Graduiertenstudiums erworben werden. Ein Zertifikat selbst ist kein Abschluss.

Um zu einem Zertifikatsprogramm zugelassen zu werden, muss ein Bewerber einen Bachelor-Abschluss von einem regional anerkannten College oder einer Universität besitzen oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können. Für einige Zertifikatsprogramme kann es erforderlich sein, dass die Bewerber vor der Zulassung einen höheren Abschluss vorweisen können. Wie bei der Zulassung zu Studiengängen muss der Bewerber offizielle Abschriften aller bisherigen Studienleistungen vorlegen, die mindestens die folgende Qualität aufweisen müssen: einen kumulativen Notendurchschnitt (GPA) von 3,0 für das gesamte Grundstudium oder den vorangegangenen Studienabschluss, einen GPA von 3.0 für die letzten zwei Jahre des Vollzeitstudiums oder ein Notendurchschnitt von 3,5 im letzten Jahr des Studiums vor der Verleihung des Bachelor-Abschlusses.

Gelegentlich können Studierende, die einen Bachelor-Abschluss haben, aber nicht für die Zulassung zu einem Zertifikatsprogramm qualifiziert sind, auf Empfehlung des Programms vorläufig zugelassen werden. Vorläufig zugelassene Studierende müssen einen kumulativen Bachelor-GPA von mindestens 2,6 vorweisen oder drei Credits des Zertifikatskurses mit einem GPA von mindestens 3,0 abgeschlossen haben. Wenn ein vorläufig immatrikulierter Student die akademischen Mindestanforderungen der Graduate School nach Abschluss von drei Credits nicht erfüllt, wird der Student entlassen und darf sich nur auf Empfehlung des Programms immatrikulieren.

Non-Degree Study

Individuen mit entsprechender Vorbereitung, die zu keiner der oben beschriebenen Zulassungskategorien zugelassen wurden, können Kurse als Non-Degree Students belegen. Sollte ein Non-Degree-Student später zu einem Graduiertenstudiengang, einem Zertifikatsstudiengang oder einem Diplomstudiengang des sechsten Jahres an der Universität zugelassen werden, werden begrenzte Credits für den Studiengang akzeptiert. (Siehe Einzelheiten im Abschnitt „Akademische Bestimmungen“). Weitere Informationen über die Einschreibung für Kurse ohne Abschluss erhalten Sie vom Büro des Registrators unter [email protected] oder 860-486-3331.

Zulassung von Universitätslehrern

Die Mitglieder des Lehrkörpers der University of Connecticut, die eine Festanstellung oder einen höheren Rang als den eines Lehrers innehaben, der zu einer Festanstellung führt, können in der Regel keinen Hochschulabschluss an dieser Einrichtung erwerben. Ausnahmen von dieser Regel können vom Dekan der Graduiertenschule mit dem Rat des Exekutivausschusses der Graduiertenschule gemacht werden.

New England Regional Student Program

Die Universität von Connecticut nimmt am New England Regional Student Program teil, einem regionalen Programm, das vom New England Board of Higher Education verwaltet wird. Das Programm ermöglicht es qualifizierten Einwohnern der Neuengland-Staaten, zu ermäßigten Studiengebühren außerhalb des Staates zu studieren. Ziel des Programms ist es, die Möglichkeiten der Hochschulbildung für Einwohner Neuenglands zu erweitern. Ausführliche Informationen über dieses Programm erhalten Sie beim New England Board of Higher Education, 45 Temple Place, Boston, MA 02111, oder unter nebhe.org.

Bearbeitungsgebühr für Bewerbungen

Eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr muss jeder eingereichten Bewerbung beigefügt werden, es sei denn, die Graduate School hat ausdrücklich darauf verzichtet. Sie kann nicht mit anderen Gebühren verrechnet werden. Die Bewerbungsgebühr entfällt für Studenten, die derzeit in einem UConn-Graduiertenprogramm (Zertifikat, Master oder Ph.D.) eingeschrieben sind, wenn sie sich für ein anderes Graduiertenprogramm bewerben. Ebenso wird die Anmeldegebühr erlassen, wenn ein Student ein UConn-Graduiertenprogramm abschließt und sich im unmittelbar darauf folgenden Semester um die Zulassung zu einem anderen Programm bewirbt. (Der Erlass gilt nicht, wenn eine Unterbrechung der Einschreibung vorliegt). Die Gebühr wird auch aktuellen Universitätsstipendiaten erlassen, die sich für einen Masterstudiengang bewerben.

Staatsangehörigkeit und Status außerhalb des Staates

Jeder Student muss zusammen mit dem Antrag auf Zulassung an der Graduate School eine eidesstattliche Erklärung über seinen Wohnsitz einreichen, anhand derer festgestellt wird, ob der Student Anspruch auf Studiengebühren im Staat hat. Ein entsprechendes Formular ist dem Antrag beigefügt. Anhand dieser Angaben wird jeder Studienanfänger entweder als Student aus Connecticut (der Anspruch auf Studiengebühren im Bundesstaat Connecticut hat) oder als Student von außerhalb des Bundesstaates eingestuft. Wird das Formular nicht ausgefüllt, erfolgt die Einstufung als „out-of-state“.

Fragen zur Einstufung von Graduiertenstudenten als ansässig (in-state) oder nicht ansässig (out-of-state) werden von der Graduate School geklärt. Falls Studierende der Meinung sind, dass sie falsch eingestuft wurden, sollten Anträge auf Überprüfung zusammen mit entsprechenden Nachweisen an die Graduate School gerichtet werden.

Bewohner anderer Neuengland-Staaten, die in bestimmten Graduiertenstudiengängen eingeschrieben sind, können über das New England Board of Higher Education Regional Student Program Anspruch auf besondere Studiengebühren haben.

Fristen

Die Bewerbungsfristen variieren je nach Programm. Bewerber sollten sich bei den entsprechenden akademischen Abteilungen über die Fristen informieren und ihre Zulassungsanträge so früh wie möglich einreichen. Die Bewerber sollten den Zulassungsantrag mindestens einige Monate vor dem Semester, für das sie sich bewerben, einreichen. In jedem Fall müssen die Studierenden einen Monat vor dem ersten Unterrichtstag des Semesters zugelassen sein und die Zulassung akzeptieren. Einige Programme können frühere Zulassungsfristen haben.

Um in einem Graduiertenprogramm zu studieren, muss ein Student vom Dekan der Graduate School vor dem ersten Unterrichtstag des zugelassenen Semesters immatrikuliert werden. Die Immatrikulation setzt voraus, dass alle Zeugnisse, einschließlich der offiziellen Abschriften und Diplome bzw. Abschlusszeugnisse (für internationale Studierende), die alle bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Studienleistungen abdecken, sowie die nicht erstattungsfähige Bewerbungsbearbeitungsgebühr fristgerecht bei The Graduate School eingehen.

Außerdem müssen Studenten, die sich für Programme auf dem Campus eingeschrieben haben, am oder vor dem ersten Unterrichtstag des akademischen Semesters, für das sie sich einschreiben wollen, auf dem Campus eintreffen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor oder sie führen Forschungsarbeiten außerhalb des Campus durch oder absolvieren ein Praktikum oder ein Stipendium außerhalb des Campus. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann sich die Einschreibung in einen Studiengang bis zum folgenden Semester verzögern.

Die Zulassung wird widerrufen, wenn sich ein Student in dem Semester, zu dem er zugelassen wurde, nicht für Lehrveranstaltungen einschreibt. In diesem Fall muss sich der Studierende erneut um die Zulassung bewerben, ohne dass er sicher sein kann, dass er angenommen wird. Wie bereits erwähnt, können Studierende einen Aufschub der Zulassung für bis zu einem Jahr nach der ersten Bewerbungsfrist bei dem Programm, zu dem sie zugelassen wurden, beantragen. Diese Anträge werden von der Graduate School geprüft.

In manchen Fällen liegen zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht alle offiziellen Abschriften vor, aus denen die Abschlussnoten und die Verleihung des Grades hervorgehen. In diesem Fall müssen die Studierenden für alle Kurse, die sie nicht an der University of Connecticut absolviert haben, diese Abschriften vor der Einschreibung für das zweite Semester ihres Studiengangs einreichen. Die eingereichten Abschriften müssen die Abschlussnoten für alle Kurse enthalten, die im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiums absolviert wurden, sowie für alle zusätzlichen Kurse, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen waren. Ein Student kann sich erst dann über das erste Semester hinaus einschreiben, wenn alle offiziellen Abschriften (mit Ausnahme der an der University of Connecticut absolvierten Kurse), aus denen die Abschlussnoten und die Verleihung des akademischen Grades hervorgehen, bei der Graduate School eingegangen sind.

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