(Ein Leitfaden für alle, deren Kinder in der Barry J. Nidorf Juvenile Hall)
Die Barry J. Nidorf Juvenile Hall (auch bekannt als Sylmar Juvenile Hall) wurde zu Ehren eines der Chief Probation Officers von Los Angeles County benannt. Die in den späten 70er Jahren errichtete Sylmar Juvenile Hall wurde in den späten 90er Jahren stark ausgebaut, so dass sie heute etwa 700 jugendliche Häftlinge aufnehmen kann.
Wie die Eastlake Juvenile Hall und die Los Padrinos Juvenile Hall dient die Barry J. Nidorf Juvenile Hall in Sylmar CA als vorübergehende Einrichtung für jugendliche Häftlinge während ihrer Gerichtsverfahren. Letztendlich werden die Minderjährigen nach Hause zu ihren Eltern entlassen, in Pflegefamilien untergebracht, in eine Jugendstrafanstalt des Los Angeles County geschickt oder an die Abteilung für Jugendstrafrecht überwiesen.
Das Gebäude befindet sich in 16350 Filbert Street, Sylmar, CA 91342 im San Fernando Valley
Nachfolgend erklären unsere Anwälte für Strafrecht in Los Angeles:
- Aufnahmeverfahren im Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall
- Regeln und Vorschriften für den Postverkehr in der Sylmar Juvenile Hall
- 1. Aufnahmeverfahren in der Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall
- 2. Kontaktaufnahme mit einem Kind in der Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall
- 3. Besuchsverfahren und Besuchszeiten in der Barry Nidorf Juvenile Hall
- 4. Regeln und Vorschriften für den Postverkehr in der Sylmar Juvenile Hall
Aufnahmeverfahren im Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall
Regeln und Vorschriften für den Postverkehr in der Sylmar Juvenile Hall
Für weitere Informationen können Sie auch unsere Seiten über das kalifornische Jugendstrafrecht, den Jugendgerichtsprozess und die Versiegelung & von Jugendstrafregisterauszügen besuchen.
1. Aufnahmeverfahren in der Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall
Nach der Aufnahme von Minderjährigen in die Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall stellt die Einrichtung ihnen eine ausreichende Anzahl von Gegenständen für ihre persönliche Versorgung zur Verfügung, während sie in Haft sind. Diese Gegenstände sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und werden nicht an andere Minderjährige weitergegeben. Die Minderjährigen dürfen diese Gegenstände auch nicht weitergeben.
Wenn ein Minderjähriger verlegt oder aus der Einrichtung entlassen wird, trägt er seine persönliche Kleidung, und alle persönlichen Gegenstände werden ihm bei der Entlassung zurückgegeben.
2. Kontaktaufnahme mit einem Kind in der Barry J. Nidorf Sylmar Juvenile Hall
Minderjährige, die in der Barry J. Nidorf Juvenile Hall in Sylmar inhaftiert sind, erhalten keine Anrufe von anderen Personen. Die Minderjährigen können jedoch ausgehende R-Gespräche mit ihren Eltern und/oder Erziehungsberechtigten führen, um sie über ihren Aufenthaltsort und ihren Status zu informieren. Anrufe können aus Sicherheitsgründen überwacht werden, es sei denn, Ihr Kind spricht mit seinem Anwalt.
Um sich über den Status Ihres Kindes während der Haft zu erkundigen, können Sie sich jederzeit an den zuständigen Bewährungshelfer unter (818) 364-2011 wenden.
3. Besuchsverfahren und Besuchszeiten in der Barry Nidorf Juvenile Hall
Die allgemeinen Besuchszeiten in der Sylmar Juvenile Hall sind am Samstag von 13:00 bis 15:00 Uhr und am Sonntag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Ansonsten können Minderjährige an Tagen nach ihrer Gerichtsverhandlung zwischen 17:00 und 19:00 Uhr Besuche von Eltern und/oder Erziehungsberechtigten empfangen, um den Stand ihres Falles zu besprechen. Besondere Besuche von anderen Verwandten bedürfen einer gerichtlichen Anordnung oder der Genehmigung des zuständigen Bewährungshelfers. Besucher müssen einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen, um ihren Besuch durchführen zu können.
Alle Besucher werden im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen in der Barry J. Nidorf „Sylmar“ Juvenile Hall einer Personenkontrolle und einer Kontrolle ihres Eigentums unterzogen. Von jedem, der die Einrichtung mit der Absicht betritt, einen Minderjährigen zu besuchen, wird erwartet, dass er angemessen gekleidet ist. Kleidung, die freizügig oder aufreizend ist oder Bilder von Bandenaktivitäten oder mit sexuellen Untertönen enthält, wird als unangemessen betrachtet.
Essen und Trinken dürfen während des Besuchs in der Sylmar Juvenile Hall nicht mitgebracht oder konsumiert werden. Alkohol und Drogen sind ebenso verboten wie illegale Waffen und/oder jegliche Art von Gegenständen, die dazu dienen könnten, andere Personen zu verletzen. Wer mit diesen Gegenständen erwischt wird, erhält keinen Zutritt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Wenn ein Besucher berauscht zu sein scheint oder unter dem Einfluss einer illegalen Substanz steht, wird ihm das Besuchsrecht verweigert und er wird strafrechtlich verfolgt.
Handys, Kameras, Brieftaschen und/oder Geldbörsen sind im Besuchsbereich nicht erlaubt. Besucher dürfen sich nicht in der Einrichtung aufhalten, es sei denn, sie werden von einem Bewährungshelfer beaufsichtigt. Wenn Sie den Besuchsbereich verlassen, wird Ihr Besuchsrecht beendet, und Sie dürfen bis zum nächsten Besuchstermin nicht wiederkommen.
4. Regeln und Vorschriften für den Postverkehr in der Sylmar Juvenile Hall
Da die Telefonprivilegien in der Sylmar Juvenile Hall begrenzt sind, ist die Korrespondenz mit einem Minderjährigen, der in der Einrichtung inhaftiert ist, per Post die effizienteste Art der Kommunikation. Minderjährige, die vorübergehend in der Jugendstrafanstalt untergebracht sind, werden mit Material versorgt, das es ihnen ermöglicht, mit ihren Familienangehörigen per Post zu korrespondieren. Die vertrauliche Korrespondenz mit ihren Anwälten wird respektiert; andernfalls gibt es kein Recht auf Privatsphäre für den Großteil der Postkorrespondenz.
Alle Briefe müssen ordnungsgemäß adressiert und mit einer Rücksendeadresse versehen sein, damit sie ordnungsgemäß zugestellt werden können. Die Briefe dürfen keine Schmuggelware enthalten. Auf der Außenseite der Briefe dürfen sich keine Slogans oder Bilder befinden, die Gewalttaten oder bandenmäßiges Verhalten darstellen. Es dürfen keine Pakete oder Briefe mit einer Größe von mehr als (5″ x 7″) an einen Minderjährigen in der Sylmar Juvenile Hall geschickt werden. Abonnements für jede Art von Publikation sind ebenfalls verboten.
Minderjährige dürfen Fotos erhalten, aber sie dürfen jeweils nur fünf (5) Stück behalten. Außerdem dürfen die Fotos keine Nacktheit zeigen, nicht sexueller Natur sein und keine Bilder zeigen, die Drogen, Gewalt oder bandenmäßige Aktivitäten beinhalten. Wenn ein Minderjähriger im Besitz solcher Fotos angetroffen wird, werden diese beschlagnahmt, und Ihr Kind wird auf den Status „Postkontrolle“ gesetzt, und sein Postkorrespondenzprivileg kann ausgesetzt werden.
HINWEIS: Für fachkundige Rechtsberatung in Jugendfällen wenden Sie sich bitte an die Strafrechtsanwälte der Shouse Law Group in Los Angeles. Wir haben enorme Erfahrung in der Verteidigung von Minderjährigen in Sylmar sowie in der Eastlake Juvenile Hall und der Los Padrinos Juvenile Hall.