Botschafter, Diplomaten, Minister und anderes diplomatisches Personal können ein A-Visum beantragen, wenn sie im Namen ihrer Regierung zu einem offiziellen Zweck in die Vereinigten Staaten reisen. Der Zweck, zu dem der Antragsteller reist, sollte ein Regierungszweck sein. Der A-1- und A-2-Status bleibt so lange gültig, wie die Position vom Außenministerium anerkannt wird. Familienangehörige von Personen mit A-1- oder A-2-Status dürfen nur dann eine Beschäftigung ausüben, wenn ihr Land Familienangehörigen von US-Beamten das Recht einräumt, in ihrem Heimatland zu arbeiten.
A-1-Status
Ein A-1-Visum ist für alle Personen erforderlich, die in die Vereinigten Staaten reisen und:
1. Staats- oder Regierungschef;
2. ein Botschafter, Konsularbeamter, Minister oder ein anderer Regierungsbeamter ist, der in einer ausländischen Botschaft Dienst tut;
3. ein Minister der Regierung ist, der zu offiziellen Zwecken einreist;
4. ein Delegationsvertreter der Europäischen Union oder der Afrikanischen Union; oder
5. Unmittelbare Familienangehörige einer Person, die bereits einen gültigen A-1-Status besitzt.
A-2-Status
Wenn ein ausländischer Regierungsbeamter die Voraussetzungen für ein A-1-Visum nicht erfüllt, kann er oder sie dennoch für den A-2-Status in Frage kommen. Um für den A-2 Status in Frage zu kommen, sollte der ausländische Beamte:
1. Ein Vollzeitangestellter sein, der in die USA einreist, um in einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat zu arbeiten, wobei die ausgeübte Arbeit in einer Botschaft stattfinden sollte;
2. Ausländische Militärangehörige, die auf einer US-Militärbasis, einem Konsulat oder einer ausländischen Botschaft stationiert oder dort eingeteilt sind;
3. Jeder Regierungsbeamte, der auf schriftlichen Antrag seiner Regierung in die USA einreist, um offizielle, staatliche Aufgaben zu erfüllen;
4. Angestellte der Delegationsvertreter der Afrikanischen oder Europäischen Union; oder
5. Unmittelbare Familienangehörige eines Ausländers, der bereits einen gültigen A-2-Status besitzt.
A-3-Status
Ein Ausländer mit einem gültigen A-1- oder A-2-Status kann sein Personal oder Hilfspersonal mit einem A-3-Visum in die USA mitbringen. Ein A-3-Visum ist jedoch nur für drei (3) Jahre gültig, kann jedoch um zwei (2) Jahre verlängert werden.