Der Begriff „Erstes Vergehen“ wird verwendet, um Situationen zu beschreiben, in denen ein Angeklagter zum allerersten Mal mit einer Anklage konfrontiert wird: Er hat keine Vorstrafen oder zumindest keine Vorverurteilungen. Der Begriff „Ersttäter“ wird verwendet, um einen Angeklagten zu beschreiben, der keine Vorstrafen hat.
Wenn Sie noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun hatten, kann es beängstigend und einschüchternd sein, zum ersten Mal mit einer Anklage konfrontiert zu werden, besonders wenn Sie nicht wissen, was Sie erwartet. Wenn Sie zum ersten Mal straffällig werden, kann das Gericht je nach Art der Vorwürfe, mit denen Sie konfrontiert sind, eine gewisse Milde walten lassen.
Erstvergehen werden oft mit reduzierten Strafen, niedrigeren Geldstrafen und alternativen Strafen wie Bewährung oder Strafaussetzung zur Bewährung verbunden. Dies hängt jedoch von den Vorschriften Ihres Staates und der Art der Ihnen zur Last gelegten Straftat ab.
Ein erstes Vergehen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss (oder „DUI“) kann sich zum Beispiel ein wenig von einem ersten Vergehen wegen einer anderen Straftat unterscheiden. Straftaten unter Alkoholeinfluss werden von den Gerichten wegen der Gefahr, die sie für die Öffentlichkeit darstellen, im Allgemeinen sehr ernst genommen. Ein erstmaliges Vergehen wegen Trunkenheit am Steuer kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, es sei denn, das Vergehen ist mit anderen schweren Straftaten verbunden (z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder fahrlässige Tötung).
Selbst bei einem ersten Vergehen kann eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer schwerwiegende Folgen haben, die Folgendes umfassen können:
- Geldbußen: Jeder Staat hat seine eigenen Regeln, wenn es um die Beträge geht, die als Bußgeld erhoben werden können. Die Höhe des Bußgeldes hängt auch von den Fakten und Umständen des Falles ab. Wenn zum Beispiel die Blutalkoholkonzentration (BAK) eines Fahrers über einem bestimmten Wert liegt oder sich zum Zeitpunkt der Trunkenheit am Steuer Kinder im Fahrzeug befanden, kann der Fahrer mit einer höheren Geldstrafe rechnen;
- Führerscheinentzug: In vielen Staaten wird der Führerschein sofort eingezogen, wenn man wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt wird. Wie lange Ihr Führerschein ausgesetzt werden kann, hängt jedoch auch von den Fakten und Umständen des Falles ab. Bestimmte Umstände (z. B. wenn sich Kinder im Fahrzeug befinden, während Sie betrunken fahren) können die Dauer des Führerscheinentzugs verlängern;
- Bewährung: Bewährung ist in fast allen Bundesstaaten ein üblicher Teil der Strafe für Trunkenheitsdelikte. Die Bedingungen für die Bewährung können jedoch je nach Bundesland variieren. In den meisten Fällen, in denen eine Bewährungsstrafe verhängt wird, sind wahrscheinlich auch Gefängnisstrafen, Geldstrafen oder Beratungsdienste vorgesehen;
- Drogen- und Alkoholberatung: Die meisten Bundesstaaten verlangen, dass Straftäter, die wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt werden, im Rahmen ihrer Strafe eine Beratung absolvieren. Je nach Landesrecht können Ersttäter, die zum ersten Mal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt werden, eine Alkoholberatung und eine Bewährungsstrafe als Alternative zum Gefängnisaufenthalt absolvieren. Andere können die Beratung in Kombination mit einer Gefängnisstrafe absolvieren; und
- Gemeinschaftsdienst: Dies wird häufig auch von Straftätern mit Alkohol am Steuer als Teil ihrer Strafe verlangt.
Sie können auch eine Gefängnisstrafe als Teil Ihrer Strafe erhalten, selbst wenn Sie zum ersten Mal straffällig werden. Je nach Bundesland können Gefängnisstrafen für Ersttäter im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer zwischen ein paar Tagen und ein paar Monaten betragen. In vielen Bundesstaaten hat das Gericht jedoch einen Ermessensspielraum, was die Dauer der Haftstrafe angeht, solange sie innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens liegt.
„Kleinere“ oder weniger schwere Straftaten werden seltener mit so schweren Strafen wie Trunkenheit am Steuer geahndet. Wenn es sich bei Ihrem ersten Vergehen beispielsweise um eine einfache Körperverletzung oder Trunkenheit in der Öffentlichkeit handelt, ist es wahrscheinlicher, dass Sie mit Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und Bewährung bestraft werden. Wie bei Trunkenheit am Steuer werden die Strafen bei weiteren Vergehen jedoch erhöht. (Je mehr Straftaten Sie in Ihrem Strafregister haben, desto härter sind Ihre Strafen.)
Wenn Sie dieselbe Straftat mehrmals begehen, spricht man von einem „Wiederholungsdelikt“, und auch Wiederholungsdelikte können sich erheblich auf das Strafmaß auswirken. Wiederholte Straftaten können nicht nur aufgrund des Strafregisters des Angeklagten zu höheren Strafen führen, sondern auch dazu, dass eine Straftat von einem Vergehen zu einem Verbrechen erhoben wird. Verurteilungen wegen eines Verbrechens sind oft mit härteren Strafen verbunden als Vergehen, einschließlich höherer Geldstrafen und längerer Haftstrafen. Mehrere Verurteilungen wegen eines Kapitalverbrechens können je nach Bundesstaat auch dazu führen, dass man den Status eines „Gewohnheitsverbrechers“ erhält, was sich ebenfalls auf die Strafzumessung auswirken kann.
Ersttäter können für alternative Strafprogramme in Frage kommen, die als Ersttäterprogramme bekannt sind. Diese Programme sind als Diversionsprogramme bekannt und sollen als Rehabilitationsprogramme anstelle von strafrechtlichen Sanktionen dienen. Ziel ist es, Ersttäter zu rehabilitieren und das Verhalten, das zu der Straftat des Angeklagten geführt hat, zu korrigieren, damit sie in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen.
Staatliche Ersttäterprogramme verlangen im Allgemeinen eine Kombination aus gemeinnütziger Arbeit, obligatorischen Beratungsprogrammen und routinemäßigen Drogen- und Alkoholtests als Teil des Rehabilitationsprozesses. Einige Staaten verlangen eine Entschädigung für die Opfer von Straftaten, und in anderen muss der Angeklagte im Rahmen des Programms an einem Unterricht teilnehmen.
Auch die Bundesregierung bietet ein Ersttäterprogramm für Angeklagte an, die wegen bestimmter Drogendelikte angeklagt oder verurteilt wurden. Im Allgemeinen wird der Angeklagte für ein Jahr auf Bewährung gesetzt und muss bestimmte Programmanforderungen erfüllen. Schließt der Angeklagte das Ersttäterprogramm erfolgreich ab, stellt das Gericht das Verfahren ein, ohne eine Verurteilung auszusprechen. Verstößt der Angeklagte jedoch gegen seine Bewährungsauflagen, wird das Gericht eine Verurteilung aussprechen und mit der Strafzumessung fortfahren.
Diese Programme bieten auch bestimmte Vorteile für Angeklagte, die das Programm absolvieren. So kann ein Angeklagter, der die Anforderungen des Programms für Ersttäter erfolgreich erfüllt, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen oder auf Bewährung entlassen werden. In vielen Fällen kann ein Ersttäter nach erfolgreichem Abschluss des Programms ein sauberes Führungszeugnis behalten, und bei einer Überprüfung des strafrechtlichen Hintergrunds wird die Straftat nicht angezeigt. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn der Angeklagte erneut strafrechtlich verurteilt wird. Diese späteren Verurteilungen werden bei einer Überprüfung des Strafregisters angezeigt.
Nicht alle Ersttäter kommen für das Ersttäterprogramm in Frage. Wiederholungstäter kommen für diese Programme nicht in Frage. Auch wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme von Staat zu Staat unterschiedlich sein können, ist es üblich, dass Ersttäterprogramme auch für Angeklagte zur Verfügung stehen, die keine Gewalttaten begangen haben. Bei den Verurteilungen, die in der Regel mit Ersttäterprogrammen in Verbindung gebracht werden, handelt es sich in der Regel um „geringfügige“ oder weniger schwerwiegende Straftaten, wie z. B. Bagatelldiebstahl oder Ladendiebstahl, erstmaliges Fahren unter Alkoholeinfluss und geringfügige Drogenverurteilungen.
Um sich für das Bundesprogramm für Ersttäter zu qualifizieren, darf der Angeklagte keine früheren staatlichen oder bundesstaatlichen Verurteilungen wegen Drogenmissbrauchs haben und darf nicht zuvor an einem anderen staatlichen oder bundesstaatlichen Programm für Ersttäter teilgenommen haben.
Wenn Sie noch nie wegen eines Verbrechens angeklagt waren, können Sie sich selbst gegen die Anschuldigungen verteidigen. Der Umgang mit dem Gerichtssystem kann jedoch einschüchternd sein, insbesondere wenn Sie noch nie damit konfrontiert waren. Es ist in Ihrem besten Interesse, einen qualifizierten Strafverteidiger zu konsultieren, um die besten Informationen darüber zu erhalten, wie Sie in Ihrem Fall vorgehen sollen.
Der richtige Anwalt kann alle Fragen beantworten, die Sie zum rechtlichen Verfahren haben, Sie über den besten Weg beraten, Ihre Rechte zu schützen, Sie vor Gericht vertreten und Ihnen helfen festzustellen, ob Sie für ein Ersttäterprogramm in Frage kommen.