Postversandgenehmigung

Eine Postversandgenehmigung ist die Erlaubnis, eine bestimmte Portozahlungsmethode für kommerzielle Sendungen zu verwenden. Anweisungen für die Beantragung einer Postzulassung sind unter jeder Zahlungsmethode enthalten.

Die Beantragung einer Genehmigung für den Versand mit vorfrankierten Briefmarken oder einer Frankiermaschine ist gebührenfrei.

Die Beantragung einer Genehmigung für den Versand mit Genehmigungsaufdruck ist gebührenpflichtig. Diese einmalige Gebühr wird für die Einrichtung des Kontos für den Genehmigungsaufdruck erhoben. Die Gebühr für die Beantragung eines Genehmigungsaufdrucks wird fällig, wenn Sie Ihren Antrag auf einen Genehmigungsaufdruck einreichen.

Sie müssen bei jedem Postamt, bei dem Sie kommerzielle Post aufgeben und bezahlen wollen, eine Genehmigung besitzen und eine jährliche Gebühr für die Postzustellung entrichten.

TIPS
  • Erinnern Sie sich, eine Genehmigung ist eine „Erlaubnis zur Postzustellung“, unabhängig davon, wie Sie das Porto bezahlen. Viele Absender erhalten eine „Genehmigung“ für den Versand mit „Genehmigungsaufdruck“.
  • Um Ihr Konto für den Genehmigungsaufdruck aktiv zu halten, müssen Sie mindestens einmal alle zwei Jahre eine gewerbliche Sendung versenden. Wenn Ihr Konto inaktiv ist, müssen Sie die Anmeldegebühr erneut bezahlen, um es wieder zu aktivieren.
  • Die Beantragung einer Genehmigung unterscheidet sich von der Beantragung von Postprivilegien für gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie ein gemeinnütziger Postversender sind, entscheiden Sie zunächst, wie Sie das Porto bezahlen wollen. Dann beantragen Sie Ihre Postzulassung. Dann beantragen Sie die Postprivilegien für gemeinnützige Zwecke. Ein Postmitarbeiter kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.