Angesichts der steigenden Zahl von Patienten, die seit Beginn der Pandemie medizinische Hilfe benötigen, ist die Frage „Kann ein Krankenhaus Patienten die Behandlung verweigern?“ zu einem Trendthema in einer Reihe von Suchmaschinen geworden.
Krankenhäuser können die Aufnahme oder Behandlung bestimmter Patienten verweigern, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Obwohl Krankenhäuser die Behandlung von Personen nicht aus diskriminierenden Gründen (z. B. Rasse, Geschlecht, Sex usw.) verweigern dürfen, können sie dies aus anderen Gründen tun, wie z. B.:
- Wenn ein Patient nicht versichert ist (dies gilt nur für Fälle, die keine Notfälle sind);
- Wenn das Krankenhaus nicht genügend Ressourcen hat (z. B.,
- Wenn das Krankenhaus der Meinung ist, dass der Patient in einer anderen Einrichtung besser behandelt werden würde; und/oder
- wenn dem Krankenhaus die geeignete Ausrüstung oder die Art des medizinischen Personals fehlt, um die Verletzung oder Krankheit eines Patienten ordnungsgemäß zu behandeln.
In Anbetracht dieser Gründe wenden viele Gerichte die allgemeine Faustregel an, dass ein Krankenhaus nicht verpflichtet ist, jedem Patienten zu helfen, der durch seine Türen kommt.
Wie oben erörtert, gibt es bestimmte Situationen, in denen ein Krankenhaus für die Verweigerung der Aufnahme oder Behandlung von Patienten haftbar gemacht werden kann, z. B. wenn das Krankenhaus die Behandlung aus diskriminierenden Gründen verweigert.
Ein weiteres Beispiel dafür, wann ein Krankenhaus für die Verweigerung der Behandlung haftbar gemacht werden kann, ist eine Notfallsituation. Wenn zum Beispiel ein Patient in kritischem Zustand eintrifft und eine Nichtbehandlung zu schweren Verletzungen oder möglicherweise zum Tod führt, dann wird das Krankenhaus dafür verantwortlich gemacht, einen Patienten, der sofortige medizinische Hilfe benötigt, abzuweisen.
In letzter Zeit gab es aufgrund der Covid-19-Bedingungen viele Diskussionen über die Frage, ob ein Krankenhaus Leistungen verweigern kann. Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt darauf an. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die sich darauf auswirken, ob ein Krankenhaus unter diesen neuen Bedingungen haftbar gemacht werden kann, darunter:
- Wie schwerwiegend der Fall eines Patienten ist (z. B. benötigt er eine Notfallversorgung oder kann er seine Symptome zu Hause behandeln?);
- Ob das Krankenhaus über genügend Ressourcen verfügt (z. B.,
- Welche Art von medizinischer Behandlung benötigt der Patient, wenn er nicht mit Covid behandelt werden möchte (auch hier kommt es darauf an, ob es sich um einen Notfall handelt); und
- Viele weitere Fragen, die je nach den Umständen der Verweigerung variieren können.
Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass es darauf ankommt, wer die Behandlung eines Patienten verweigert hat. Zum einen muss es sich bei der Person, die dem Patienten die medizinische Behandlung verweigert, um eine Person handeln, die im Krankenhaus beschäftigt ist. Außerdem muss diese Person die Befugnis haben, darüber zu entscheiden, welche Patienten behandelt werden können und welche nicht.
In den meisten Fällen gehört dazu das Krankenhauspersonal, das für die Behandlung und Pflege der Patienten zuständig ist, wie Ärzte, Krankenschwestern und anderes medizinisches Personal.
In manchen Fällen kann es wichtig sein, den Grund zu verstehen, warum ein Krankenhaus die Aufnahme eines Patienten verweigert oder ihm die Behandlung verweigert.
Wenn beispielsweise ein im Krankenhaus beschäftigter Arzt aufgrund seines medizinischen Fachwissens entscheidet, dass der Zustand eines Patienten keine Behandlung erfordert, was wiederum zu einer Verweigerung der Behandlung führt, wird ein Gericht dies wahrscheinlich als angemessene Entschuldigung ansehen. In diesem Fall wird das Krankenhaus nicht haftbar gemacht.
Weigert sich hingegen ein Arzt, einen Patienten aufzunehmen oder zu behandeln, ohne den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten zu berücksichtigen, so sind einige Gerichte der Ansicht, dass das Krankenhaus für die Verweigerung der Aufnahme oder Behandlung des Patienten haftbar gemacht werden sollte. Es gibt zum Beispiel Situationen, in denen ein Krankenhaus haftbar gemacht werden kann, wenn es eine Entscheidung darüber trifft, ob es Patienten mit oder ohne Versicherung behandelt.
Gemäß dem Emergency Medical Treatment and Active Labor Act („EMTALA“) darf ein Krankenhaus einem Patienten die medizinische Behandlung nicht verweigern, wenn es sich um einen Notfall handelt, unabhängig davon, ob der Patient versichert ist oder nicht. Wenn ein Patient also sofortige medizinische Hilfe benötigt oder sich in den Wehen befindet, kann ein Krankenhaus haftbar gemacht werden, wenn es einem nicht versicherten Patienten die Aufnahme oder Behandlung verweigert.
Fällt der Zustand eines Patienten dagegen nicht unter den Schutz des EMTALA, kann das Krankenhaus die Aufnahme oder Behandlung des Patienten verweigern, nur weil er nicht versichert ist. Ein Krankenhaus ist schließlich ein Unternehmen, was bedeutet, dass es manchmal schwierige Entscheidungen treffen muss, um sich vor der Haftung zu schützen.
Wenn Sie weitere Verletzungen oder Krankheiten erlitten haben, weil Ihnen die Aufnahme oder Behandlung durch ein Krankenhaus verweigert wurde, sollten Sie sich an einen Anwalt für Personenschäden vor Ort wenden und sich beraten lassen. Ihr Anwalt wird in der Lage sein festzustellen, ob Sie einen berechtigten Anspruch haben, und wenn ja, kann er Sie durch das Verfahren zur Erlangung von Schadenersatz für den Ihnen zugefügten Schaden begleiten.
Ein erfahrener Anwalt für Personenschäden kann Ihnen außerdem erklären, wie sich die Gesetze in Ihrem Staat auf das Ergebnis Ihres Falles auswirken könnten, und er kann Sie darüber informieren, ob es rechtliche Ausnahmen gibt, die Sie von einer Entschädigung ausschließen könnten. Ihr Anwalt kann Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertreten oder Ihnen bei Verhandlungen über einen Vergleich helfen.