Der Prozess der Zuweisung von HS-Codes wird als „HS-Klassifikation“ bezeichnet. Alle Produkte können mit Hilfe der Allgemeinen Regeln für die Auslegung des Harmonisierten Systems („GRI“) in das HS eingeteilt werden. Die HS-Codes können durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt werden, darunter die Zusammensetzung eines Produkts, seine Form und seine Funktion. Ein Beispiel für eine Ware, die nach ihrer Form klassifiziert wird, wären ganze Kartoffeln. Die Einreihung hängt auch davon ab, ob es sich um frische oder gefrorene Kartoffeln handelt. Frische Kartoffeln werden in Position 0701.90 unter der Überschrift Kartoffeln, frisch oder gekühlt, Unterüberschrift Sonstige eingereiht, während gefrorene Kartoffeln in Position 0710.10 unter der Überschrift Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, Unterüberschrift Kartoffeln eingereiht werden. Das Harmonisierte System hat sechs allgemeine Auslegungsregeln, die in strenger Reihenfolge analysiert werden müssen.
Ein Beispiel für eine Ware, die nach ihrer materiellen Zusammensetzung eingereiht wird, ist ein Bilderrahmen. Bilderrahmen aus Holz sind in die Unterposition 4414.00 einzureihen, die Rahmen aus Holz für Gemälde, Fotografien, Spiegel oder ähnliche Gegenstände vorsieht. Bilderrahmen aus Kunststoff gehören zu Unterposition 3924.90, die Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- oder Toilettenartikel aus Kunststoffen umfasst. Andere. Bilderrahmen aus Glas sind in die Unterposition 7020.00 einzureihen, die andere Waren aus Glas vorsieht. Und so weiter.
Ein Beispiel für eine Ware, die nach ihrer Form eingereiht wird, ist Seife zur Körperpflege. Wenn sie in Form von Riegeln, Torten oder geformten Stücken vorliegt, gehört sie zu Unterposition 3401.11, die Seifen und organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen in Form von Riegeln, Torten, geformten Stücken oder Stücken sowie Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, die mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen sind, enthält: Zur Verwendung auf der Toilette (einschließlich medizinischer Produkte). Umgekehrt wird flüssige Körperpflegeseife entweder unter 3401.20 (Seife in anderen Formen) oder unter 3401.30 (organische oberflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form von Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch mit Seife) eingereiht.
Ein Beispiel für eine Ware, die nach ihrer Funktion eingereiht wird, ist ein Kohlenmonoxid (CO)-Melder. Wenn der CO-Detektor Gasmessungen erfasst und anzeigt, ist er ordnungsgemäß in die Unterposition 9027.10 einzureihen, die Instrumente und Apparate für physikalische oder chemische Untersuchungen vorsieht (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer, Gas- oder Rauchanalysegeräte; Instrumente und Apparate zum Messen oder Prüfen der Viskosität, Porosität, Dehnung, Oberflächenspannung oder dergleichen; Instrumente und Apparate zum Messen oder Prüfen von Wärme, Schall oder Licht (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome. Gas- oder Rauchanalysegeräte. Wenn der CO-Detektor keine Gasmessungen erfasst und anzeigt, ist er ordnungsgemäß in die Unterposition 8531.10 einzureihen, die elektrische akustische oder optische Signalgeräte (z. B. Glocken, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruch- oder Feuermelder), ausgenommen solche der Position 85.12 oder 85.30, umfasst.
Obwohl jede Ware und jedes Teil jeder Ware in das HS eingereiht werden kann, sind nur sehr wenige in der HS-Nomenklatur ausdrücklich beschrieben. Jedes Produkt, für das es keine explizite Beschreibung gibt, kann in eine „Rest-“ oder „Korb“-Position oder Unterposition eingereiht werden, die für andere Waren vorgesehen sind. Restliche Codes stehen in der Regel an letzter Stelle in der numerischen Reihenfolge der zugehörigen Positionen und Unterpositionen.
Ein Beispiel für eine Ware, die unter einer Restposition eingereiht wird, ist ein lebender Hund, der in die Position 01.06 eingereiht werden muss, die für andere lebende Tiere vorgesehen ist, da Hunde nicht unter die Positionen 01.01 bis 01.05 fallen, die ausdrücklich für lebende Pferde, lebende Rinder, lebende Schweine, lebende Schafe und Ziegen bzw. lebendes Geflügel vorgesehen sind.