Benachrichtigung für Kläger:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund allgemeiner Anordnungen des Cook County Circuit Court und gesundheitlicher Bedenken aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) die Vollstreckung von Räumungsanordnungen für Wohnungen ab dem 14. März 2020 ausgesetzt wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Aussetzung der Vollstreckung dazu führen kann, dass Ihr Räumungstitel verfällt, bevor er vom Cook County Sheriff’s Office vollstreckt wurde. Bitte überprüfen Sie 735 ILCS 5/9-117 oder, falls zutreffend, die Anordnungen des Cook County Circuit Court, um sicherzustellen, dass alle Räumungsanordnungen vollstreckbar bleiben.
Einreichung beim Sheriff
– Alle Verfügungen müssen im Räumungsbüro des Sheriffs in Raum 701 des Richard J. Daley Centers eingereicht werden.
– Es gibt eine nicht erstattungsfähige Einreichungsgebühr von $60,50, die in Form eines Schecks, einer Zahlungsanweisung oder eines Kassenschecks zu entrichten ist.
– Zum Zeitpunkt der Einreichung sind zwei (2) beglaubigte Kopien und zwei (2) zusätzliche Kopien der gerichtlichen Anordnung erforderlich.
– Alle Änderungen, Ergänzungen und/oder Streichungen der Anordnung müssen vom ausstellenden Richter paraphiert werden.
– Zum Zeitpunkt der Einreichung muss der Kläger/Anwalt des Klägers ein Räumungsauskunftsformular ausfüllen, das Informationen über die Ursprünge des Räumungsfalls und Informationen über die Parteien, die geräumt werden sollen, enthält.
Terminierung
– Räumungen werden im Allgemeinen in der Reihenfolge der Einreichung terminiert und sind in geografische Bereiche unterteilt.
– Informationen zur Terminierung von Räumungen sind auf der Website des Cook County Sheriffs unter https://www.cookcountysheriff.com verfügbar. Klicken Sie auf „Evictions Schedule“ (Räumungstermine), um den Terminplan für den aktuellen Tag und den nächsten Werktag einzusehen.
– Der Kläger/Anwalt des Klägers erhält einen Werktag vor der Räumung einen Anruf vom Büro des Sheriffs, um ihm das Datum und die Uhrzeit mitzuteilen, für die die Räumung angesetzt ist.
– Eine genaue und lesbare Telefonnummer für die Kontaktaufnahme ist notwendig, um Verzögerungen bei der Vollstreckung der Räumung zu vermeiden
– Anträge, Konkurse oder andere gerichtliche Verfügungen, die vom Beklagten eingereicht wurden, können sich auf die Vollstreckbarkeit eines Räumungsbefehls auswirken. Der Kläger muss diesem Büro alle ordnungsgemäßen Dokumente vorlegen, damit der Beschluss vollstreckt werden kann.
Der Tag der Räumung
– Ein Vertreter des Klägers muss am Tag der Räumung anwesend sein.
– Der Vertreter muss das Personal des Sheriffs außerhalb des Räumungsortes treffen. Die Mitarbeiter des Sheriffs werden in gekennzeichneten Fahrzeugen ankommen und sind leicht zu erkennen. Gehen Sie auf die Beamten zu und geben Sie sich als Kläger oder Vertreter des Klägers zu erkennen.
– Sie müssen die Eingangstür des zu räumenden Grundstücks angeben.
– Sie müssen unser Dokument unterschreiben, das den gewaltsamen Zutritt erlaubt, wenn der Zutritt nicht auf andere Weise erfolgen kann.
– Das Personal des Sheriffs wird alle Personen, deren Räumung angeordnet wurde, aus dem Gebäude entfernen, nicht aber persönliches Eigentum.
– Nach Beendigung der Räumung wird das Personal des Sheriffs dem Vertreter des Klägers den Besitz der Immobilie überlassen und eine „No Trespassing“-Anweisung an der Tür anbringen. Absagen, Verspätungen und Neuterminierung
– Zwangsräumungen werden bei extremen Witterungsbedingungen per Gerichtsbeschluss abgesagt.
– Eine nicht erstattungsfähige Gebühr von $60,00 für die Neuterminierung wird für Zwangsräumungen erhoben, die am Ort der Zwangsräumung abgesagt werden und/oder wenn der Kläger am Tag der Zwangsräumung nicht persönlich oder durch einen Vertreter erscheint.
– Eine Zwangsräumung wird erst dann neu terminiert, wenn diese Gebühr bezahlt wurde.
Absagen, Verspätungen und Umdisponierung
- Räumungen werden bei extremen Wetterbedingungen durch Gerichtsbeschluss abgesagt.
- Eine nicht erstattungsfähige Gebühr von $60.00 wird für Zwangsräumungen erhoben, die am Ort der Räumung abgesagt werden und/oder wenn der Kläger am Tag der Räumung nicht persönlich oder durch einen Vertreter erscheint.
- Eine Zwangsräumung wird erst dann neu angesetzt, wenn diese Gebühr bezahlt ist.