County – Rules by type
GENERAL RULES:
Die Insassen werden über mögliche Änderungen der Besuchsregeln informiert.
Es liegt in der Verantwortung jedes Insassen, seine(n) Besucher über diese Änderungen zu informieren.
Jeder Verstoß gegen die Besuchsregeln kann zur Aussetzung des Besuchsrechts führen.
Die Besuchsregeln können von Gefängnis zu Gefängnis leicht variieren, aber die Regeln sind in jedem Gefängnis ausgehängt. Besucher sollten sich unbedingt über die örtlichen Besuchsregeln und -richtlinien einer bestimmten Justizvollzugsanstalt informieren.
Für Insassen in Verwaltungs- oder Disziplinarhaft gelten andere Besuchsregeln. Auch hier kennen sie die Regeln und sollten sie an ihre Besucher weitergeben.
Fahrzeuge müssen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt verschlossen sein. Die Fenster müssen hochgeklappt/geschlossen sein, und alle Ausrüstungsgegenstände müssen in oder an Ihrem Fahrzeug gesichert sein (z. B. Leitern, Werkzeugkästen).
Bringen Sie niemals Geschenke oder Geld für den Gefangenen mit.
Handys und/oder Pager sind in den Einrichtungen nicht gestattet. Sie müssen vor dem Betreten der Einrichtung in Ihrem verschlossenen Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert werden.
Jegliche Art von Geräten, ob am Körper getragen oder in der Hand, die Audio- und/oder Video-/Fotoaufnahmen und/oder Mobiltelefonfunktionen ermöglichen, sind NICHT gestattet. Dazu gehören unter anderem Brillen, Krawattennadeln, Anstecknadeln, Armbanduhren, Stifte usw.
Es sind keine Geldbörsen, Taschen, Wickeltaschen usw. erlaubt,
Aus Platzgründen können Besuche nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ beendet werden, um Platz für wartende Besucher zu schaffen.
Die Besuchsraumbeamten können Besuchern und Insassen bestimmte Sitzplätze zuweisen, insbesondere für diejenigen, die verdächtigt werden oder Probleme mit der Einhaltung von Vorschriften gezeigt haben.
Nicht in Anspruch genommene Besuche pro Woche können nicht auf die folgende Woche übertragen werden. In den meisten Einrichtungen stehen Schließfächer zur Verfügung (in einigen wird eine Kaution von 0,25 bis 10 $ erhoben). Gegenstände, die nicht in den Besuchsraum mitgenommen werden dürfen, sollten entweder im Fahrzeug gelassen oder in das Schließfach gelegt werden. Alle Fahrzeuge und Schließfächer können durchsucht werden.
Es kann vorkommen, dass ein Insasse keinen Besuch wünscht, obwohl der Besucher in der Justizvollzugsanstalt ist. Der COUNTY kann einen Insassen nicht dazu zwingen, einen Besuch durchzuführen, wenn er dies nicht wünscht.
Um sicherzustellen, dass Besucher mindestens eine Stunde mit ihrem Insassen verbringen können, sollten Besucher so früh wie möglich am Tag eintreffen. Um einen Besuch zu gewährleisten, MÜSSEN Besucher mindestens eine Stunde vor Schließung des Besuchsraums eintreffen.
Besucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass einige Insassen über das Gefängnisgelände zum Besuchsraum laufen und dann für den Besuch abgefertigt werden müssen – all dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Es wird empfohlen, dass die Besucher versuchen, den Besuch an Wochentagen und nicht am Wochenende zu machen, da am Wochenende oft viel los ist.
Geld darf einem Insassen niemals gegeben werden. Die Insassen dürfen niemals einen Automaten benutzen/bedienen.
Besucher können Automatenartikel für den Insassen kaufen, die dieser während des Besuchs konsumieren kann. Die Gewinne aus den Verkaufsautomaten im Besuchsraum kommen dem allgemeinen Wohlfahrtsfonds der jeweiligen Einrichtung zugute.
Auch wenn Verkaufsautomaten zur Verfügung stehen, sollten sich die Besucher nicht darauf verlassen, dass sie gefüllt oder funktionstüchtig sind.
Besucher, die während des Besuchs Medikamente benötigen (z. B. Inhalatoren oder Insulinspritzen), müssen den Besuchsraumbeamten und den Beamten in der Eingangshalle bei ihrer Ankunft in der Justizvollzugsanstalt informieren und die entsprechenden Verfahren einhalten. Besucher sind dafür verantwortlich, ihre eigenen Medikamente mitzubringen.
Besucher mit orthopädischen Hilfsmitteln jeglicher Art müssen eine Karte des behandelnden Arztes vorlegen, auf der die Hilfsmittel dokumentiert sind, um einen Kontaktbesuch zu erhalten.
Besucher sind für die Beaufsichtigung und Kontrolle ihrer minderjährigen Besucher verantwortlich.
In Gefängnissen, in denen Geld in den Besuchsräumen erlaubt ist, sind nur Münzen, 1-Dollar-Scheine und 5-Dollar-Scheine erlaubt, mit einem Gesamtlimit von 20 bis 50 Dollar. Das gesamte Bargeld muss in einer durchsichtigen Plastiktüte oder einem kleinen durchsichtigen Geldbeutel aufbewahrt werden. Das Personal wird kein Wechselgeld herausgeben.
Die Besuchsräume sind rauch- und tabakfreie Zonen. Elektronische Zigaretten sind nicht erlaubt.
Es gibt keinen Wartebereich, bringen Sie also niemanden mit, der Sie nicht besuchen kann, wenn er vorhat, in der Einrichtung auf Sie zu warten. Wer nicht zu Besuch kommt, wird aufgefordert, das Gelände der Einrichtung zu verlassen.
Wer NICHT besuchen darf:
-ehemalige Insassen von Justizvollzugsanstalten
-jede Person, die derzeit unter Bewährungs- oder Bewährungsaufsicht steht
-jeder derzeitige Insasse, der sich in einem Vorentlassungs- oder SIP-Status befindet
-jeder derzeitige oder ehemalige Mitarbeiter des COUNTY
-jeder derzeitige, aktiver ehrenamtlicher Mitarbeiter des Countys
-ein aktueller oder ehemaliger Vertragsbediensteter
-ein Opfer des Insassen
-ein Besucher, dem das Besuchsrecht entzogen wurde
-ein Besucher, gegen den ein aktives PFA vorliegt
Für den Besuch eines Insassen durch eine nicht zugelassene Person muss der Insasse den Antrag stellen, einen nicht zugelassenen Besucher auf seine Besuchsliste zu setzen, und es muss eine Empfehlung vom Team der Abteilung des Insassen vorliegen. Der Anstaltsleiter oder ein von ihm Beauftragter kann einen solchen Besucher je nach dem genehmigten COUNTY-Verfahren zulassen.
Personen, deren Besuchsrechte ausgesetzt wurden, können sich schriftlich an den zuständigen Anstaltsleiter wenden, um die Wiedereinsetzung ihrer Besuchsrechte zu beantragen. Die Wiedereinsetzung wird nicht garantiert.
Bei Ankunft in der Justizvollzugsanstalt:
Illegale Drogen und/oder Utensilien, Alkohol, Waffen, Kameras und Tonband-/Video-/Digitalrekorder sind auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt zu keiner Zeit erlaubt.
Handys und/oder Pager sind in den Einrichtungen nicht erlaubt. Sie müssen vor dem Betreten der Einrichtung ordnungsgemäß in Ihrem Fahrzeug gesichert werden.
Alle Besucherfahrzeuge werden durchsucht.
Fahrer/Eigentümer und Insassen des Fahrzeugs werden nicht zum Besuch zugelassen, wenn der Fahrer/Eigentümer eine Fahrzeugdurchsuchung verweigert und mit einem Besuchsverbot belegt wird.
Sie müssen Ihr Fahrzeug abschließen. Die Fenster müssen hochgekurbelt/geschlossen sein, und alle Ausrüstungsgegenstände müssen in oder an Ihrem Fahrzeug gesichert sein (z. B. Leitern, Werkzeugkästen).
Kinder und/oder Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Wenn Alkohol, Drogen und/oder Waffen im Fahrzeug oder an Ihrer Person gefunden werden, kann der Besuch verweigert und/oder die Staatspolizei in die Justizvollzugsanstalt gerufen werden.
Wenn Sie in den meisten Gefängnissen mit einem Privatfahrzeug anreisen, müssen Sie die Fahrzeugdaten beim Besuchsraumbeamten angeben: Jahr, Marke, Modell und Kennzeichen.
Da Gefangene in den Gefängnissen Hausmeisterdienste oder Aufgaben außerhalb des Gefängnisgeländes wahrnehmen, ist es Ihnen nicht gestattet, Kontakt mit ihnen aufzunehmen oder sich mit ihnen zu unterhalten, wenn Sie sich im Besuchsraum einfinden. Dies könnte Ihre Besuchsrechte gefährden.
Während Sie sich im Besuchsraum aufhalten, dürfen Sie sich nicht mit anderen Insassen oder deren Gästen unterhalten.
Besuchsprozedur:
Alle Besucher, unabhängig von ihrem Alter, müssen sich ausweisen können, um einen Besuch zu empfangen.
Erwachsene müssen sich mit einem der folgenden Ausweise ausweisen:
Einer dieser Ausweise:
-Führerschein oder Personalausweis, der von einem Bundesstaat oder einer abgelegenen Besitzung der Vereinigten Staaten ausgestellt wurde, sofern er ein Foto oder Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Größe, Augenfarbe und Adresse enthält.
Ausweis, der von einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde oder -einrichtung ausgestellt wurde, sofern er ein Lichtbild oder Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Größe, Augenfarbe und Adresse enthält.
-Schulausweis, mit Lichtbild.
-US-Reisepass.
-Bescheinigung der US-Staatsbürgerschaft (INS-Formular N-560 oder N-561).
-Bescheinigung der Einbürgerung (INS-Formular N-550 oder N-570).
-Ausländerregistrierungsbescheinigung mit Lichtbild (INS-Formular I-151 oder I-551).
-Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (INS-Formular I-688).
-Any other form of identification that contains a photograph.
OR
Two of these forms of ID, one of which must contain a physical description of the person:
-Voter’s registration card.
-U.S. Military card or draft record.
-Vehicle Registration.
-U.S. Sozialversicherungsausweis, ausgestellt von der Social Security Administration.
-Bescheinigung der Geburt im Ausland, ausgestellt vom Department of State (Formular FS-545 oder Formular DS-1350).
-Original oder beglaubigte Kopie einer Geburtsurkunde, ausgestellt von einem Bundesstaat, einer Gemeinde oder einer abgelegenen Besitzung der Vereinigten Staaten mit einem offiziellen Siegel.
-Ausweis für US-Bürger (INS-Formular I-197).
-Ausweis für Bürger mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten (INS-Formular I-179).
-Schulzeugnis oder Berichtskarte.
-Klinik-, Arzt-, Impf- oder Krankenhausbericht.
-Kinderkrippen- oder Kindergartenbericht.
-Führerschein oder vorläufiger Führerschein.
-Dokument eines amerikanischen Stammes.
HINWEIS: Vorgelegte Ausweise, die das auf dem Dokument angegebene Verfallsdatum überschritten haben, werden nicht akzeptiert. Fotokopien eines Ausweises werden NICHT akzeptiert.
HINWEIS: Ein Ausweis mit Foto oder zwei Ausweise ohne Foto sind für alle Besucher erforderlich, auch für Kinder und Kleinkinder.
Ein Besucher, der keinen akzeptablen Ausweis vorlegen kann, wird NICHT zum Besuch zugelassen, es sei denn, der Leiter der Einrichtung/Beauftragte hat dies genehmigt.
Ein Besucher, der seine Ausweisdaten fälscht, wird für einen vom Anstaltsleiter/Beauftragten festgelegten Zeitraum vom Besuch ausgeschlossen.
Jemandem, der unter dem Einfluss von Alkohol oder einer kontrollierten Substanz zu stehen scheint, wird der Zutritt zur Justizvollzugsanstalt nicht gestattet.
Sie müssen auf der Besucherliste des Insassen stehen. Wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie auf dieser Liste stehen. Es ist Sache des Gefangenen, seine(n) Besucher zu informieren. Wenn Sie nicht auf der Besucherliste stehen, wird Ihnen der Besuch nicht gestattet.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Insassen besuchen zu können, es sei denn, Sie werden von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet, der ebenfalls auf der Besucherliste des Insassen steht, oder Sie sind der Ehepartner des Insassen.
Sie dürfen immer nur auf der Besucherliste eines Insassen stehen.
Jeder Besucher, unabhängig von seinem Alter, wird durchsucht.
Wenn ein Besucher sich weigert, vor dem Betreten des Gefängnisses durchsucht zu werden, kann ihm das Besuchsrecht verweigert werden. Verweigert ein Besucher die Durchsuchung während seines Aufenthalts in der JVA oder beim Verlassen der JVA, kann er festgehalten werden, bis die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eintreffen.
Jeder Besucher muss einen Metalldetektor passieren, um in den Besuchsraum eingelassen zu werden.
Frauen sollten BHs tragen, die jedoch KEINE Bügel haben dürfen, da diese einen Metalldetektor nicht passieren können.
Einrichtungen können Hunde für passive Drogenkontrollen oder spezielle Geräte zum Aufspüren illegaler Drogen einsetzen. Wenn Sie diese Untersuchungen nicht bestehen, kann Ihnen der Besuch verweigert werden.
In den meisten Einrichtungen, aber nicht in allen, stehen Schließfächer zur Verfügung, in denen Sie Ihre persönlichen Gegenstände aufbewahren können, die im Besuchsraum nicht erlaubt sind. In einigen Einrichtungen kann für die Benutzung der Schließfächer eine rückzahlbare Kaution verlangt werden. Einrichtungen, die keine Schließfächer anbieten, verlangen, dass die Gegenstände im Fahrzeug eingeschlossen werden.
Besuche können nicht auf mehrere Tage aufgeteilt werden – ein Besucher kann beispielsweise nicht am Montag für eine halbe Stunde kommen und dann am Dienstag für eine weitere halbe Stunde zurückkehren. Wenn ein Insasse oder Besucher den Besuch für die Mittagspause beendet, darf der Besuch nach der Mittagspause nicht fortgesetzt werden.
Sie müssen sich bei der Ankunft anmelden und vor dem Verlassen des Gefängnisses wieder abmelden.
Minderjährige Besucher:
Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen das entsprechende Besucherformular sowohl von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund des Kindes als auch vom Betreuer oder Abteilungsleiter des Insassen unterschreiben lassen, bevor der Minderjährige auf die Liste der Insassen gesetzt werden kann. Inhaftierte Eltern dürfen diese Formulare NICHT unterschreiben.
Kinder im Alter von fünf Jahren und jünger dürfen vom Insassen auf dem Schoß gehalten werden.
Babys:
Bitte füttern Sie Ihr(e) Baby(s) vor dem Besuch.
Nur wenn Sie ein Baby in Ihrer Besuchergruppe haben, dürfen Sie die folgenden Gegenstände mit in den Besuchsraum nehmen:
bis zu drei ungeöffnete, kommerziell zubereitete und vakuumversiegelte Behälter mit Babynahrung pro Kind. Alle Behälter werden von den Kontrollbeamten geöffnet.
bis zu drei durchsichtige Plastikflaschen mit vorgemischter Säuglingsnahrung/weißer Milch pro Kind.
bis zu drei Windeln pro Kind.
bis zu drei Klimmzüge oder Trainingshosen pro Kind.
eine angemessene Anzahl von Feuchttüchern
HINWEIS: In einigen Gefängnissen sind eine Decke, ein Kleidungsstück zum Wechseln, ein Schnuller oder ein Beißring, ein Lätzchen, eine leere Schnabeltasse und ein Babylöffel erlaubt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt nach den örtlichen Bestimmungen.
Alle diese Gegenstände müssen in einer durchsichtigen Plastiktüte verstaut werden, die im Empfangsbereich für Besucher bereitliegt. Es sind keine anderen Behältnisse erlaubt.
HINWEIS: In einigen Gefängnissen dürfen keine Babyfeuchttücher mitgebracht werden, da diese bereits im Besuchsraum vorhanden sind. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt nach den örtlichen Bestimmungen.
Besuchsdauer:
Besuche können wegen Verletzung der Besuchsraumregeln, der COUNTY-Richtlinien usw. abgebrochen werden.
Die Privilegien eines Besuchers können begrenzt, ausgesetzt oder eingeschränkt werden (z. B. nur Besuche ohne Kontakt oder eine Beschränkung des Besuchs in mehr als einer Einrichtung), wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass der Besuch einer Person eine Bedrohung für die Sicherheit eines Gefängnisses darstellt.
Besuche dürfen nicht weniger als eine Stunde dauern und müssen während der regulären Besuchszeiten stattfinden. Längere Zeiträume können je nach Gewahrsamsstufe des Insassen und verfügbarem Platz im Besuchsraum gestattet werden.
Wenn der Besuchsraum voll belegt ist und weitere Besuche durchgeführt werden sollen, werden die Besuche nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ beendet, sofern die Mindestbesuchszeit von einer Stunde verstrichen ist.
Anzahl der Besucher:
Die Anzahl der Besucher, die ein Insasse zu einem bestimmten Zeitpunkt empfangen kann, kann je nach verfügbarem Platz im Besuchsraum begrenzt sein. Jede Einrichtung hat die maximale Anzahl von Besuchern pro Insasse und pro Besuch sowie die maximale Kapazität von Personen, Insassen und Besuchern im Besuchsbereich festgelegt.
Im Besuchsraum NICHT erlaubte Gegenstände:
Besucher dürfen zu keiner Zeit versuchen, Insassen Geschenke oder Gegenstände (außer Automatenartikel) zu geben.
Besucher dürfen zu keiner Zeit versuchen, Insassen Geld zu geben. Geld darf nur auf das Konto eines Insassen eingezahlt werden.
Mäntel, Jacken oder andere Oberbekleidung (ausgenommen Anzugmäntel, Sakkos/Blazer und Strickjacken).
HINWEIS: Einige Justizvollzugsanstalten haben auch Außenbesuchsbereiche, in denen Oberbekleidung erlaubt sein kann. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Justizvollzugsanstalt nach den örtlichen Bestimmungen.
-Portable drahtlose Geräte
-Kameras
-Audiogeräte
-Radios/iPods
-Handys
-Pager
-Handtaschen
-Jede Art von Essen und/oder Getränken, die von draußen mitgebracht werden
-Kaugummi
-Tabakprodukte
-Feuerzeuge
-Taschenmesser
-Schlüssel
-Keine Kleidung oder Papiere für den Häftling
-Medikamente
-Jede Art von Gerät, am Körper oder in der Hand, die Audio- und/oder Video-/Fotoaufnahmen und/oder Mobiltelefonfunktionen ermöglichen, sind NICHT erlaubt. Dazu gehören unter anderem Brillen, Krawattennadeln, Anstecknadeln, Armbanduhren, Stifte usw.
HINWEIS: Besucher, die während des Besuchs Medikamente benötigen (z. B. Inhalatoren oder Insulininjektionen), müssen den Besuchsraumbeamten bei ihrer Ankunft in der JVA informieren und die entsprechenden Verfahren befolgen. Besucher sind dafür verantwortlich, ihre eigenen Medikamente mitzubringen.
Personen, die bei der Mitnahme von Schmuggelware in den Besuchsraum erwischt werden, werden in vollem Umfang strafrechtlich verfolgt und erhalten ein dauerhaftes Besuchsverbot für ALLE Gefängnisse.
HINWEIS: Der COUNTY behält sich das Recht vor, diese Liste zu ergänzen. Wenden Sie sich bei Fragen immer an den Besuchsraumbeamten.
Kleiderordnung – Was man NICHT tragen darf:
Von Besuchern wird erwartet, dass sie sich angemessen kleiden und Kleidungsstile vermeiden, die freizügig oder aufreizend sind.
Frauen sollten BHs tragen; sie sollten jedoch KEINE Bügel haben, die nicht erfolgreich durch einen Metalldetektor gehen können.
Keine Mäntel, Jacken oder andere Oberbekleidung (ausgenommen Anzugmäntel,
-Keine durchsichtige Kleidung
-Keine Kleidung, die private Körperteile entblößt
-Keine Shorts oder Miniröcke, die kürzer als 5 cm über der Mitte der Kniescheibe sind
-Keine ärmellosen Hemden oder Tanktops
-Keine Spaghetti-Strings oder Hemden, die die Schulter oder die Taille entblößen
-Keine Neckholder-Oberteile
-Keine Elasthan- oder Leggings
-Keine Pyjamas, die als Oberbekleidung getragen werden
-Keine Kapuzen jeglicher Art
-Keine Haarnadeln, Sicherheitsnadeln, Schmucknadeln, Haarschmuck und/oder Schmuckstücke, die den Metalldetektor nicht erfolgreich passieren
-Keine Badeanzüge
-Keine Kleidung, die auf obszöne Sprache, Drogen, Sex oder Gewalt hinweist
-Keine nackten Füße
-Keine Boxershorts
-Keine Kleidung mit Rissen oder Löchern, die sich in Körperbereichen befinden, die Brüste, Brustwarzen, Gesäß oder Genitalien zeigen könnten.
-Kein Schlafanzug oder Unterwäsche
-Keine Rucksäcke
-Keine Büchertaschen oder Rucksäcke
-Keine Geldbörsen
HINWEIS: Die COUNTY behält sich das Recht vor, diese Liste zu ergänzen. Wenden Sie sich bei Fragen immer an den Besuchsraumbeauftragten.
Gesichtsschleier oder behindernde Kleidung:
Gesichtsschleier oder andere Kleidungsstücke, die den Blick auf das Gesicht einer Person behindern, die aufgrund der religiösen Überzeugungen einer Besucherin erforderlich sind, dürfen in der Einrichtung getragen werden. Um eine eindeutige Identifizierung der Besucherin zu gewährleisten, werden beim Betreten und Verlassen der Einrichtung die folgenden Verfahren angewandt, wenn eine Besucherin einen Gesichtsschleier oder ein anderes Kleidungsstück trägt, das die Sicht auf das Gesicht einer Person verdeckt:
1. In allen Fällen wird ein weibliches Mitglied des Personals eingesetzt, um den Besucher zu identifizieren. Wenn möglich, wird ein weiblicher Vollzugsbeamter eingesetzt. Wenn kein weiblicher Vollzugsbeamter zur Verfügung steht, wird weibliches Personal aus anderen Abteilungen (z. B., Wenn keine weibliche Justizvollzugsbeamtin zur Verfügung steht, wird weibliches Personal aus anderen Abteilungen (z. B. Medizinische Abteilung, Geschäftsstelle, Archiv, Essensausgabe usw.) eingesetzt, um eine weibliche Besucherin zu identifizieren und ihre Identität beim Verlassen des Gebäudes zu bestätigen.
2. Das Abnehmen oder Entfernen des Gesichtsschleiers oder anderer Kleidungsstücke erfolgt an einem Ort, der der Besucherin Privatsphäre bietet, so dass sie nicht von männlichen Personen gesehen werden kann.
3. Alle Gesichtsschleier oder anderen Kleidungsstücke, die die Sicht auf das Gesicht einer Person behindern, müssen entfernt werden, damit das Personal einen ungehinderten Blick auf das Gesicht der Besucherin hat. Nachdem das Personal das Gesicht des Besuchers gesehen hat, wird der Besucher angewiesen, den Gesichtsschleier oder ein anderes Kleidungsstück wieder in seine ursprüngliche Position zu bringen.
4. Vor dem Verlassen der Einrichtung muss der Gesichtsschleier erneut geöffnet werden, um die Identität des Besuchers zu bestätigen.
Verhalten im Besuchsraum:
Insassen und/oder Besucher, die sich störend verhalten, laute, beleidigende oder obszöne Sprache verwenden oder sich sexuell verhalten, werden vom Besuch ausgeschlossen und können mit einer Einschränkung des Besuchsrechts belegt werden.
Nur bei der Begegnung und beim Verlassen der Einrichtung dürfen der Besucher und der Insasse einen kurzen Kuss und eine Umarmung austauschen.
Personen mit Kindern sind dafür verantwortlich, ihre Kinder unter Kontrolle zu halten.
Im Besuchsbereich im Freien ist es verboten, auf dem Rasen zu sitzen oder zu liegen.
Besuchern und Insassen ist es nicht gestattet, auf Tischen zu sitzen oder auf Sitzgelegenheiten oder Bänken zu spreizen.
Es ist verboten, auf dem Schoß zu sitzen, außer bei kleinen Kindern (siehe den Abschnitt über minderjährige Besucher für Einzelheiten über Insassen, die Kinder auf ihrem Schoß halten).
Es darf nicht übermäßig geküsst, gestreichelt, gekuschelt und/oder gestriegelt werden.
Bargeld/Automaten:
Alle Gefängnisse verfügen über Automaten in den Besuchsräumen.
In einigen Gefängnissen sind Münzen und Bargeld erlaubt, in anderen müssen Sie Wertmarken kaufen, die Sie in den Automaten verwenden können. In den Gefängnissen, in denen Münzen und Bargeld erlaubt sind, sind nur Münzen, 1-Dollar-Scheine und 5-Dollar-Scheine erlaubt, mit einer Obergrenze von insgesamt 50 Dollar. Das gesamte Bargeld muss in einer durchsichtigen Plastiktüte oder einem kleinen durchsichtigen Geldbeutel aufbewahrt werden. Das Personal wird kein Wechselgeld herausgeben.
Alle Automaten dürfen nur von Besuchern benutzt werden.
Alle an den Automaten gekauften Lebensmittel/Getränke müssen im Besuchsraum verzehrt und entsorgt werden.
Wie in den meisten Gefängnissen, in denen es Foto- und Lebensmittelkarten gibt, MÜSSEN Foto- und Lebensmittelkarten VOR dem Besuch in der Eingangshalle gekauft werden. Ungenutzte Fotokarten und ein eventuelles Guthaben auf der Verpflegungskarte können bei künftigen Besuchen verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Verpflegungskarten nur in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt gültig sind. Wenn Ihr Insasse in eine andere Justizvollzugsanstalt umzieht, sollten Sie sich bei der entsendenden Justizvollzugsanstalt erkundigen, wie Sie das Restguthaben auf der Karte erstattet bekommen können. In der neuen Justizvollzugsanstalt müssen Sie dann die für diese Justizvollzugsanstalt geltende Automatenkarte verwenden.
Bilder, die während der Besuche gemacht werden:
In vielen Einrichtungen können Besucher Wertmarken oder Eintrittskarten kaufen, um sich während der Besuche fotografieren zu lassen.
Einige Einrichtungen haben einen Fotoautomaten, der Dollar und Münzen akzeptiert (keine Golddollar).
Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung nach den örtlichen Bestimmungen für den Erwerb von Fotos im Besuchsraum.
Sonderbesuche für Fernreisende:
Sonderbesuche können für Personen vereinbart werden, die nicht auf einer genehmigten Besucherliste stehen oder die eine weite Strecke zurückgelegt haben, sowie für Familienbesuche bei schwerkranken oder verletzten Gefangenen. Sonderbesuche müssen vom Insassen arrangiert und vom Anstaltsleiter/Beauftragten genehmigt werden.
Servicehunde:
Behinderten Personen ist es gestattet, ihre Servicehunde in den Besuchsraum mitzubringen.