Sie haben einen Amerikaner geheiratet und wollen in den Vereinigten Staaten leben? Sie müssen beim Konsulat und bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einen Antrag auf Aufenthalt durch Heirat und Statusanpassung stellen.

Lebt das Paar außerhalb der Vereinigten Staaten, muss der Bürger das Formular I-130 (Petition for Alien Relative) einreichen, damit beide einreisen können.

Wenn der Antrag genehmigt ist, wird er zur Bearbeitung weitergeleitet, und das Konsulat oder die Botschaft wird Sie über den Vorgang informieren.

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Wenn der Ehepartner bereits in den Vereinigten Staaten lebt, muss er oder sie auch einen Antrag auf Statusanpassung oder Aufenthaltsgenehmigung mit Formular I-485 stellen.

USCIS weist darauf hin, dass der Antragsteller das Verfahren erfolgreich abschließen muss:

  • Formular I-130 (unterschrieben und gebührenpflichtig)
  • Kopie Ihrer standesamtlichen Heiratsurkunde
  • Kopie eines Scheidungsurteils, einer Sterbeurkunde oder eines Annullierungsurteils, aus dem hervorgeht, dass frühere von Ihnen und/oder Ihrem Ehepartner geschlossene Ehen beendet wurden
  • Passfotos, von Ihnen und Ihrem Ehepartner (siehe Formular I-130 Anweisungen für Fotoanforderungen)
  • Nachweis aller gesetzlichen Namensänderungen

U.S.-Bürger müssen ihre Staatsangehörigkeit mit nachweisen:

  • Kopie des gültigen US-Reisepasses
  • Kopie der Geburts- oder Einbürgerungsurkunde
  • Kopie der Staatsangehörigkeitsbescheinigung

Daueraufenthaltsberechtigte können auch beantragen, dass ihr Partner in den Vereinigten Staaten leben darf, allerdings muss ihr Aufenthalt alle 10 Jahre überprüft werden.

Permanent Residents müssen ihren Status mit einer Kopie des Formulars I-551 nachweisen, das ihre Green Card bestätigt. Außerdem müssen sie eine Kopie ihres abgestempelten ausländischen Reisepasses vorlegen.

Das Gesetz besagt, dass der Ehepartner eine bedingte Aufenthaltsgenehmigung erhält, wenn er weniger als zwei Jahre verheiratet war, als ihm der Status eines Daueraufenthaltsberechtigten zuerkannt wurde.

Damit die Aufenthaltsgenehmigung des Ehepartners nicht ausläuft, muss er innerhalb von 90 Tagen die Aufhebung des bedingten Status beantragen. Andernfalls können sie abgeschoben werden.

Während die Aufenthaltsgenehmigung aussteht, kann der Ehepartner ein K-3-Visum beantragen, um in den Vereinigten Staaten arbeiten und leben zu können.

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