Änderungen

1994-Pub. L. 103-236, § 162(h)(2)(A), strich „; Bureau of Consular Affairs“ nach „Secretary of State“ in der Abschnittsüberschrift.

Subsec. (a)(2). Pub. L. 103-236, § 162(h)(2)(B), ersetzte „the Administrator“ für „the Bureau of Consular Affairs“.

Subsec. (b). Pub. L. 103-236, § 162(h)(2)(C), änderte Subsec. (b) allgemein. Vor der Änderung lautete subsec. (b) wie folgt: „Im Außenministerium wird ein Büro für konsularische Angelegenheiten eingerichtet, das von einem stellvertretenden Staatssekretär für konsularische Angelegenheiten geleitet wird. Der stellvertretende Staatssekretär für konsularische Angelegenheiten ist ein durch Erfahrung qualifizierter Bürger der Vereinigten Staaten und hält engen Kontakt zu den zuständigen Ausschüssen des Kongresses, damit diese hinsichtlich der Anwendung dieses Kapitels durch die Konsularbeamten beraten werden können. Er ist mit allen Verantwortlichkeiten und Befugnissen in der Verwaltung des Büros und dieses Kapitels betraut, die dem Außenminister übertragen sind, die ihm vom Außenminister übertragen werden oder die vom Außenminister vorgeschrieben werden können. Er nimmt auch solche anderen Aufgaben wahr, die der Staatssekretär vorschreiben kann.“

Subsec. (c). Pub. L. 103-236, § 162(h)(2)(D), ersetzte „Department of State“ für „Bureau“.

Subsec. (d). Pub. L. 103-236, § 162(h)(2)(E), strich vor dem Punkt am Ende „, des Bureau of Consular Affairs“.

1988-Pub. L. 100-525 ersetzte „Bureau of Consular Affairs“ für „Bureau of Security and Consular Affairs“ in der Abschnittsüberschrift.

1977-Subsec. (a)(2). Pub. L. 95-105, § 109(b)(1)(A), strich nach „Bureau of“ die Worte „Security and“ aus.

Subsec. (b). Pub. L. 95-105, § 109(b)(1)(B), ersetzte „Consular Affairs, to be headed by an Assistant Secretary of State for Consular Affairs“ durch „Security and Consular Affairs, to be headed by an administrator (with a appropriate title to be designated by the Secretary of State), with rank equal to that of an Assistant Secretary of State“ und „Assistant Secretary of State for Consular Affairs“ durch „administrator“ und strich die Bestimmung, dass der Administrator vom Präsidenten mit dem Rat und der Zustimmung des Senats ernannt werden soll.

Subsec. (d). Pub. L. 95-105, § 109(b)(1)(C), strich nach „Bureau of“ die Worte „Security and“.

Subsec. (f). Pub. L. 95-105, § 109(b)(1)(D), strich Unterabschnitt (f), der das Büro für Sicherheit und konsularische Angelegenheiten der unmittelbaren Zuständigkeit des Stellvertretenden Unterstaatssekretärs für Verwaltung unterstellte.

1964-Subsec. (b). Pub. L. 88-426 hob Bestimmungen auf, die sich auf die Vergütung des Verwalters bezogen. Siehe Abschnitt 5311 et seq. des Titels 5, Government Organization and Employees.

1962-Subsec. (b). Pub. L. 87-510 sah die Ernennung des Verwalters des Bureau of Security and Consular Affairs durch den Präsidenten mit Rat und Zustimmung des Senats vor.

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