Januar 11, 2021 1:08 PM
Stephanie Fryer
Posted: January 11, 2021 1:08 PM
Updated: January 11, 2021 5:29 PM
von Stephanie Fryer

MADISON, Wisconsin – Die Verantwortlichen von Dane County haben eine weitere gesundheitspolizeiliche Anordnung erlassen, die Versammlungen im Innen- und Außenbereich einschränkt.

Die gesundheitspolizeiliche Notfallanordnung Nr. 12 tritt am Mittwoch in Kraft und spiegelt im Wesentlichen die derzeit geltende Anordnung wider. Sie läuft am 10. Februar aus.

Die Anordnung erlaubt Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Personen und begrenzt Versammlungen im Freien auf 50 Personen. Zuvor hatte Public Health Madison & Dane County Versammlungen in Innenräumen auf 10 Personen und Versammlungen im Freien auf 25 Personen begrenzt. Diese Anordnung bleibt bis Dienstag in Kraft.

Wir haben die Anordnung 12 erlassen, die am 13.1. in Kraft tritt & und 28 Tage lang gilt.

Die Anordnung entspricht weitgehend der Anordnung 11 & Sie erlaubt Versammlungen in Innenräumen mit bis zu 10 Personen und mit abweichenden & Masken. Im Freien sind Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt, die sich entkleiden.

News release: https://t.co/na36mvQaLR pic.twitter.com/USr7JJzTvh

– @publichegesundheitmdc (@PublicHealthMDC) January 11, 2021

Schulen dürfen nach der Anordnung weiterhin in allen Klassenstufen persönlich lernen. Colleges, Universitäten und höhere Bildungseinrichtungen können ebenfalls geöffnet bleiben, solange jede Einrichtung ein Konzept für einen sicheren Betrieb festlegt.

Die Restaurants in Dane County können Innenplätze mit einer Kapazität von 25 % anbieten. Für Bars und Kneipen gelten weiterhin Beschränkungen.

Läden müssen ebenfalls eine Kapazitätsgrenze von 50 % einhalten. Einige Geschäfte, die groß genug sind, müssen außerdem besondere Öffnungszeiten für schutzbedürftige Personen einrichten. Das Probieren von Waren ist nicht erlaubt.

Fitnessstudios können weiterhin Indoor-Kurse anbieten, solange der räumliche Abstand jederzeit eingehalten werden kann. Indoor-Fitnesskurse sind auf 10 Personen begrenzt.

Salons und Räume müssen die Zahl der Kunden auf 50 % der genehmigten Kapazität begrenzen. Das Gleiche gilt für Bowlingbahnen und Museen. Unternehmen müssen außerdem einen Abstand von sechs Fuß zwischen den Arbeitsplätzen einhalten.

Die neue Verordnung verlangt nach wie vor das Tragen von Gesichtsschleiern in öffentlichen Räumen.

Verstöße gegen die Notverordnung können nach Angaben der Stadt Madison zu einer Geldstrafe von 1.000 Dollar führen.

Die Anordnungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit werden weiterhin in 28-Tage-Schritten erlassen, was zwei Inkubationszeiten der COVID-19-Erkrankung entspricht, und werden als Reaktion auf die neuesten lokalen Daten entwickelt.

Die neue Notverordnung können Sie hier im Detail nachlesen.

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