Bereits in den 1960er Jahren verabschiedete der Kongress eine Reihe von Gesetzen, die die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund einer Vielzahl von Faktoren verbieten. Diese Gesetze bilden die Grundlage für faire Beschäftigungspraktiken in den Vereinigten Staaten. Titel VII des Civil Rights Act von 1964 verbietet nicht nur die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder nationaler Herkunft, sondern gründete auch die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC). Der Kongress beauftragte die EEOC mit der Durchsetzung fairer Beschäftigungspraktiken.

Weitere Gesetze, die die EEOC durchsetzt, sind: (1) der Equal Pay Act von 1963 (EPA), eine Änderung des Fair Labor Standards Act von 1938, der die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Entlohnung für ähnliche Tätigkeiten unter ähnlichen Bedingungen verbietet; (2) der Age Discrimination in Employment Act von 1967 (ADEA), der die berufliche Diskriminierung von Personen ab 40 Jahren verbietet; (3) Abschnitt 501 des Rehabilitationsgesetzes von 1973, der die Beschäftigungsdiskriminierung von Bundesbediensteten mit Behinderungen verbietet; (4) Titel I des Americans with Disabilities Act von 1990 (ADA), der die Beschäftigungsdiskriminierung aufgrund von Behinderungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, mit Ausnahme der Bundesregierung, verbietet; und (5) das Bürgerrechtsgesetz von 1991, das Bestimmungen über Geldentschädigungen in Fällen von vorsätzlicher Diskriminierung enthält.

Die EEOC hat 50 Außenstellen in den gesamten Vereinigten Staaten. Sie untersucht Beschwerden über Diskriminierung am Arbeitsplatz, die von Einzelpersonen oder Gruppen wie Gewerkschaften und Arbeitsagenturen eingereicht werden. Stellt die EEOC fest, dass eine Diskriminierung vorliegt, bemüht sie sich um eine freiwillige Beilegung des Streits. Bleibt eine freiwillige Lösung erfolglos, kann die EEOC vor einem Bundesgericht Klage erheben.

Die EEOC gibt Leitlinien für die Auslegung der von ihr durchgesetzten Gesetze heraus, verwaltet das Programm zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz auf Bundesebene und bietet umfangreiche Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen in Form von Seminaren und Informationen im Internet an. Sie finanziert und unterstützt etwa 90 staatliche und lokale Agenturen für faire Arbeitspraktiken, die Diskriminierungsklagen nach Bundesgesetzen sowie staatliche und lokale Klagen wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz bearbeiten.

Siehe auch: Americans with Disabilities Act, Fair Labor Standards Act

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