Im 16. Jahrhundert erreichten die Institutionen der Gesellschaft und der Regierung, die sich in den osmanischen Herrschaftsgebieten seit zwei Jahrhunderten entwickelt hatten, die klassischen Formen und Muster, die bis in die Neuzeit fortbestehen sollten. Die grundlegende Unterteilung der osmanischen Gesellschaft war die traditionelle nahöstliche Unterscheidung zwischen einer kleinen herrschenden Klasse von Osmanen (Osmanlı) und einer großen Masse von Untertanen, den rayas (reʿâyâ). Drei Eigenschaften waren für die Zugehörigkeit zur osmanischen Herrscherklasse unerlässlich: das Bekenntnis zur Loyalität gegenüber dem Sultan und seinem Staat, die Annahme und Ausübung des Islam und des ihm zugrunde liegenden Denk- und Handlungssystems sowie die Kenntnis und Anwendung des komplizierten Systems von Sitten, Verhaltensweisen und Sprache, das als osmanischer Weg bekannt ist. Diejenigen, denen eine dieser Eigenschaften fehlte, galten als Mitglieder der Untertanen, der „geschützten Herde“ des Sultans.
Soziale Mobilität beruhte auf dem Besitz dieser definierbaren und erreichbaren Eigenschaften. Rajas, die diese Attribute erwerben konnten, stiegen in die herrschende Klasse auf, und Osmanen, denen eines dieser Attribute fehlte, wurden Mitglieder der Untertanenschicht. Die Mitglieder der herrschenden Klasse galten als Sklaven des Sultans und erwarben den sozialen Status ihres Herrn. Als Sklaven waren ihr Besitz, ihr Leben und ihre Person jedoch vollständig seiner Verfügung unterworfen. Ihre Hauptaufgaben bestanden darin, den islamischen Charakter des Staates zu bewahren und das Reich zu regieren und zu verteidigen. Nach der osmanischen Theorie war das Hauptattribut der Souveränität des Sultans das Recht, alle Reichtumsquellen des Reiches zu besitzen und auszubeuten. Die Hauptaufgabe der herrschenden Klasse bestand daher darin, diesen Reichtum zum Nutzen des Sultans und seines Staates zu vermehren, zu schützen und auszubeuten. Die rayas produzierten den Reichtum, indem sie das Land bewirtschafteten oder Handel und Industrie betrieben und dann einen Teil der daraus resultierenden Gewinne in Form von Steuern an die herrschende Klasse abführten.
Organisationen und Hierarchien wurden von der herrschenden und der unterworfenen Klasse entwickelt, um ihre Funktionen in der osmanischen Gesellschaft wahrzunehmen. Die herrschende Klasse gliederte sich in vier funktionale Institutionen: die kaiserliche oder Palastinstitution (mülkiye), die vom Sultan persönlich geleitet wurde und die Führung und Richtung für die anderen Institutionen sowie für das gesamte osmanische System bereitstellte; die militärische Institution (seyfiye oder askeriye), die für die Ausdehnung und Verteidigung des Reiches und die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Herrschaftsgebiete des Sultans verantwortlich war; die administrative oder Schreiberinstitution (kalemiye), die als kaiserliche Schatzkammer (hazine-i amire) organisiert war und für die Erhebung und Verwendung der kaiserlichen Einnahmen zuständig war; und die religiöse oder kulturelle Institution (ilmiye), bestehend aus den Ulama (Muslime, die Experten in den religiösen Wissenschaften sind), die für die Organisation und Verbreitung des Glaubens und die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des religiösen Gesetzes (Sharīʿah oder Şeriat) zuständig war – seine Auslegung in den Gerichten, seine Erläuterung in den Moscheen und Schulen sowie sein Studium und seine Interpretation.
Um die Lebensbereiche abzudecken, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der herrschenden Klasse der Osmanen fielen, durften sich die Mitglieder der unterworfenen Klasse so organisieren, wie sie es wollten. Als natürliche Erscheinung der nahöstlichen Gesellschaft wurde ihre Organisation weitgehend durch religiöse und berufliche Unterscheidungen bestimmt. Die grundlegenden Klasseneinteilungen innerhalb der Untertanenschicht wurden durch die Religion bestimmt, wobei sich jede wichtige Gruppe in einer relativ eigenständigen, autonomen religiösen Gemeinschaft organisierte, die üblicherweise als Millet (auch Taife oder Cemaat) bezeichnet wurde, die nach ihren eigenen Gesetzen und Gebräuchen handelte und von einem religiösen Führer geleitet wurde, der dem Sultan gegenüber für die Erfüllung der Pflichten und Verantwortlichkeiten der Millet-Mitglieder verantwortlich war, insbesondere für die Zahlung von Steuern und Sicherheit. Darüber hinaus kümmerte sich jedes Millet um die zahlreichen sozialen und administrativen Aufgaben, die nicht von der osmanischen Herrscherklasse übernommen wurden, wie etwa Heirat, Scheidung, Geburt und Tod, Gesundheit, Bildung, innere Sicherheit und Justiz. Wie in der gesamten osmanischen Gesellschaft gab es auch innerhalb der Millets eine soziale Mobilität, bei der die Menschen je nach Fähigkeit und Glück auf- und absteigen konnten. Einzelpersonen konnten von einer Millet zu einer anderen wechseln, wenn sie konvertieren wollten, aber da alle Millets denjenigen, die sie verließen, um zu einer anderen Religion zu konvertieren, äußerst feindselig gegenüberstanden, riet der Staat so weit wie möglich davon ab, um die soziale Harmonie und Ruhe zu bewahren.
Der Zweck des Millet-Systems bestand darin, die verschiedenen Völker des Reiches getrennt zu halten, um Konflikte zu minimieren und die soziale Ordnung in einem äußerst heterogenen Staat zu bewahren. Der christliche Hass auf Muslime und Juden führte jedoch zu ständigen Spannungen und Konkurrenz zwischen den verschiedenen Milizen, und die Juden wurden von den griechischen und armenischen Untertanen des Sultans mit „Blutverleumdungen“ gegen ihre Personen, Geschäfte und Häuser bedroht. Diese Angriffe verschärften sich in der Woche vor Ostern, als Griechen und Armenier durch die alten, in der Antike von der griechisch-orthodoxen Kirche erfundenen Anschuldigungen, dass Juden christliche Kinder ermordeten, um ihr Blut für religiöse Rituale zu verwenden, in Aufruhr versetzt wurden. Der Sultan intervenierte, um seine jüdischen Untertanen so gut wie möglich zu schützen, obwohl die Tatsache, dass viele seiner Soldaten zum Islam konvertierte Christen waren, die den in ihrer Kindheit eingeflößten Hass beibehielten, dieses Eingreifen erschwerte.
Zusätzlich zu den religiös begründeten Mühlen organisierten sich die osmanischen Untertanen auch nach wirtschaftlichen Funktionen in Zünften. Diese Zünfte regulierten die wirtschaftlichen Aktivitäten und legten Qualitäts- und Preisstandards fest, die die Mitglieder der Zünfte einhalten mussten, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu können. In den meisten Fällen wurden bestimmte Berufe von Angehörigen eines Milieus monopolisiert, aber in einigen Berufen, die von Angehörigen verschiedener Religionen ausgeübt wurden, ging die Mitgliedschaft in einer Gilde über die religiösen Grenzen hinaus und verband Angehörige verschiedener Religionen in gemeinsamen Organisationen, die nicht auf Klasse, Rang oder Religion, sondern auf gemeinsamen Werten und Überzeugungen, wirtschaftlichen Aktivitäten und sozialen Bedürfnissen beruhten. Durch den Kontakt und die Zusammenarbeit in solchen Zünften wurden die Mitglieder der verschiedenen Gruppen der osmanischen Gesellschaft zu einem gemeinsamen Ganzen zusammengehalten, das viele der sozialen und wirtschaftlichen Funktionen wahrnahm, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der herrschenden Klasse und der Millets fielen, insbesondere die Funktionen, die mit wirtschaftlicher Regulierung und sozialer Sicherheit verbunden waren. In vielen Fällen waren die Zünfte auch eng mit mystischen religiösen Orden verbunden, die eine persönlichere religiöse Erfahrung boten als die etablierten muslimischen und nicht-muslimischen religiösen Organisationen und die osmanische Gesellschaft in den Jahrhunderten ihres Niedergangs dominierten.
Die wichtigste Organisations- und Handlungseinheit innerhalb der osmanischen Herrscherklasse war die mukâṭaʿa, in der ein Mitglied der herrschenden Klasse einen Anteil an den Einkünften des Sultans erhielt, verbunden mit der Befugnis, die Einkünfte für vom Sultan bestimmte Zwecke zu verwenden. Die genaue Art der mukâṭaʿa hing davon ab, welchen Teil der Einnahmen der Inhaber an die Staatskasse abführte und welchen Teil er für sich behielt. Es gab drei Arten von mukâṭaʿa: timars, emanets und iltizāms.
Der timar, der traditionell als Lehen bezeichnet wird, ähnelte dem europäischen Feudalismus nur oberflächlich; er war Teil eines zentralisierten Systems und beinhaltete nicht die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die den Feudalismus im Westen kennzeichnen. Als Gegenleistung für seine Dienste für den Staat erhielt der Timar-Inhaber den vollen Gewinn aus der Einnahmequelle für seine persönliche Ausbeutung und seinen Gewinn; diese Gewinne waren unabhängig von und zusätzlich zu denen, die mit der Ausbeutung des Timars selbst verbunden waren. Für viele militärische und verwaltungstechnische Positionen wurden Timars normalerweise anstelle von Gehältern vergeben, wodurch der Fiskus von der Mühe und den Kosten entlastet wurde, die mit der Erhebung der Einnahmen und ihrer Auszahlung an die Angestellten in Form von Gehältern verbunden waren. Fast alle osmanischen Eroberungen in Südosteuropa im 14. und 15. Jahrhundert wurden als Timars an Militäroffiziere verteilt, die im Gegenzug in Friedenszeiten administrative Verantwortung übernahmen und im Krieg Soldaten und militärische Führung für die osmanische Armee stellten. Auch viele Beamte der Zentralregierung erhielten Timars anstelle von oder zusätzlich zu den Gehältern, die aus der Staatskasse gezahlt wurden.
Eine weniger verbreitete Form der mukâṭaʿa war das emanet („Treuhandschaft“), das vom emin („Treuhänder“ oder „Vertreter“) gehalten wurde. Im Gegensatz zum Timar-Inhaber übergab der Emin alle seine Einkünfte an die Staatskasse und wurde ausschließlich durch ein Gehalt entschädigt, was dem modernen Regierungsbeamten am nächsten kam. Die rechtliche Begründung für diese Regelung bestand darin, dass der Emin über die Verwaltung der Mukâṭaʿa hinaus keine weiteren Dienstleistungen erbrachte und daher keinen Anspruch auf eine Beteiligung an den Gewinnen hatte. Emanets, die vor allem für städtische Zollhäuser und Marktpolizei verwendet wurden, standen unter der strengen Aufsicht der Zentralregierung und ihrer Agenten und brauchten kein Gewinnmotiv, um die Effizienz der Inhaber zu gewährleisten.
Die häufigste Art von mukâṭaʿa und damit die häufigste Art von Verwaltungseinheit im osmanischen System war der Steuerhof (iltizām), der Elemente des timar und des emanet vereinte. Wie beim timar konnte der Steuerbauer (mültezim) nur einen Teil der von ihm erhobenen Steuern behalten und musste den Rest an die Staatskasse abliefern. Das lag daran, dass sein Dienst nur in der Verwaltung der mukâṭaʿa bestand, für die er anstelle des Gehalts des Emin einen Anteil seiner Einnahmen erhielt. Der Steuerzahler wurde also durch den Gewinn dazu veranlasst, so effizient wie möglich zu arbeiten. Der größte Teil Anatoliens und der arabischen Provinzen wurde auf diese Weise verwaltet, weil sie zu einer Zeit erobert wurden, als der Bedarf der Regierung an Bargeld zur Bezahlung der besoldeten Janitscharen-Infanterie und zur Versorgung eines immer üppigeren Hofes die Staatskasse dazu zwang, nach allen möglichen Einnahmen zu suchen, die sie finden konnte. Als die auf den Timars basierende Sipahi-Kavallerie an Bedeutung verlor und die türkischen Notabeln, die die meisten Timars besaßen, während der Zeit Süleymans den Großteil ihrer politischen Macht einbüßten, fielen die Ländereien allmählich in die Hände der devşirme-Klasse.
Die rechtlichen und gewohnheitsrechtlichen Grundlagen der Organisation und des Handelns in der osmanischen Gesellschaft beruhten auf einem dualen Rechtssystem: der Sharīʿah, dem muslimischen Religionsrecht, und dem kanun, dem Zivilrecht. Die Scharia war das Grundgesetz der osmanischen Gesellschaft, wie aller muslimischen Gemeinschaften. Sie galt als göttlich inspirierter Korpus politischer, sozialer und moralischer Vorschriften und Prinzipien und sollte alle Aspekte des Lebens der Muslime abdecken, obwohl sie nur in den Fragen des persönlichen Verhaltens, die die frühe muslimische Gemeinschaft betrafen und sich im Koran und in der frühen muslimischen Tradition widerspiegelten, weit entwickelt war. In Fragen des öffentlichen Rechts, der Staatsorganisation und der Verwaltung wurde sie nie im Detail entwickelt. Ihre allgemeinen Grundsätze ließen Raum für die Auslegung und Gesetzgebung in bestimmten Angelegenheiten durch weltliche Behörden, und die muslimischen Richter des Osmanischen Reiches erkannten das Recht des Sultans an, zivilrechtliche Gesetze zu erlassen, solange sie nicht im Detail oder im Grundsatz mit der Scharia in Konflikt gerieten. Die Scharia stellte also die Grundsätze des öffentlichen Rechts dar und regelte Fragen des persönlichen Verhaltens und des Status in den muslimischen Milizen in gleicher Weise, wie die Mitglieder der christlichen und jüdischen Milizen ihren eigenen religiösen Kodizes unterworfen waren. Die Sharīʿah wurde von den Mitgliedern der kulturellen Institution, den ulama, ausgelegt und durchgesetzt, so wie die Gesetze der einzelnen nicht-muslimischen Milieus von ihren Führern durchgesetzt wurden. Die Mitglieder der ulama, die das Gesetz in den Gerichten auslegten, genannt qadis, sowie die Rechtsgelehrten, genannt muftis, hatten das Recht, jedes weltliche Gesetz für ungültig zu erklären, das ihrer Meinung nach der Sharīʿah widersprach; sie machten jedoch nur selten von diesem Recht Gebrauch, da sie als Teil der herrschenden Klasse der Autorität des Sultans unterstanden und von ihren Positionen entfernt werden konnten. Der Sultan war daher relativ frei, weltliche Gesetze zu erlassen, um den Bedürfnissen der Zeit gerecht zu werden, ein wichtiger Faktor für das lange Überleben des Reiches. Es ist jedoch anzumerken, dass die Sultane aufgrund des begrenzten Umfangs der osmanischen Herrscherklasse und des Staates und der großen Macht- und Funktionsbereiche, die den Religionsgemeinschaften, Zünften und osmanischen Beamten, die die Mukâṭaʿas innehatten, überlassen wurden, nie so autokratisch waren, wie angenommen wurde. Erst im 19. Jahrhundert zentralisierten osmanische Reformer Regierung und Gesellschaft nach westlichem Vorbild und schränkten die traditionellen Autonomien ein oder beendeten sie, die in den vorangegangenen Jahrhunderten so viel zur Dezentralisierung der Macht beigetragen hatten.