Fahren in Bowling Green

Wenn Sie ein Fahrzeug im Bundesstaat Kentucky fahren wollen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden, einen Führerschein beantragen, eine Fahrzeuginspektion durchführen lassen (wenn das Fahrzeug außerhalb des Bundesstaates zugelassen ist) und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website Kentucky.GOV Transportation.

Registrierung

Die Kosten für die Registrierung von Pkw, Lkw und Motorrädern betragen 15 Dollar pro Jahr. Für die Registrierung ist eine Kopie des Fahrzeugbriefs erforderlich, und wenn ein Kreditgeber den Fahrzeugbrief besitzt, müssen die Kontaktinformationen des Kreditgebers angegeben werden. Die Registrierung erfolgt durch das County Clerk’s Office, 429 E. 10th, 270-842-1535.

Titelzertifikat

Neubürger von Kentucky sollten den Kentucky-Titel innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Wohnsitzes beantragen.

Titelstatus

Ein Kentucky-Antrag auf Titel/Registrierung muss ausgefüllt werden, einschließlich der Sozialversicherungsnummer(n) des/der Eigentümer(s) und vom/von den Eigentümer(n) unterzeichnet werden. Er muss außerdem notariell beglaubigt werden. Wenn das Fahrzeug als Gemeinschaftseigentum angemeldet wird, sind die Unterschriften und Sozialversicherungsnummern beider Eigentümer erforderlich.

Führerschein

Die vollständigen Anforderungen des Staates Kentucky für den Erhalt eines Führerscheins/einer Identitätskarte und allgemeine Informationen finden Sie unter Kentucky Transportation Board.

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Kentucky-Führerschein zu erhalten:

  • Einwohner von Kentucky sein
  • 16 Jahre alt oder älter sein (Sozialversicherungsausweis und Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde für Erstantragsteller erforderlich
  • Den Antrag von der zuständigen Person unterschreiben lassen, wenn man 16 oder 17 Jahre alt ist
  • Die Tests für Sicht, Schilder, Regeln und Straßenverkehr bestehen
  • Nur ein schriftlicher Test pro Tag ist erlaubt. Zwischen den Verkehrsprüfungen ist eine siebentägige Wartezeit erforderlich
  • Für die Führerscheinprüfung ist ein Schulbestätigungsformular erforderlich

Wenn Sie sich mit dem Warren County Circuit Clerk in Verbindung setzen möchten, können Sie dies mit den folgenden Informationen tun:

Warren County Circuit Clerk
1001 Center Street, Suite 102
Bowling Green, KY 42101
Telefon: 270-746-7417
Montag – Freitag: 8:00am – 4:00pm (Samstag geschlossen)

Sheriff’s Inspection

Fahrzeuge, die von außerhalb des Staates gekauft oder eingeführt wurden, müssen vom Warren County Sheriff’s Department inspiziert werden. Für Wohnmobile ist außerdem eine Inspektion durch den Kentucky Fire Marshall erforderlich. Das Sheriff’s Department befindet sich in 429 E. 10th. 270-842-1633.

Erlaubnisse und Führerscheine

Um einen Führerschein für Kentucky zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Einwohner von Kentucky sein
  • 16 Jahre alt oder älter sein (Sozialversicherungsausweis und Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde für Erstantragsteller erforderlich
  • Den Antrag von der zuständigen Person unterschreiben lassen, wenn man 16 oder 17 Jahre alt ist
  • Sehtest, Schildertest, Regeltest und Straßentest bestehen
  • Nur ein schriftlicher Test pro Tag ist erlaubt. Zwischen den Verkehrsprüfungen ist eine siebentägige Wartezeit erforderlich
  • Für die Führerscheinprüfung ist ein Schulnachweis erforderlich
  • Das Führerscheinbüro befindet sich in der Center Street 1001. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 16:30 Uhr geöffnet. Sie können unter 270-746-7417 kontaktiert werden.

Sicherheitsgurte

Das Gesetz von Kentucky schreibt vor, dass alle Personen in einem Kraftfahrzeug Sicherheitsgurte anlegen müssen. Außerdem muss jede Person, nicht nur ein Elternteil, die ein Kind unter 40 Zoll transportiert, einen Kindersitz benutzen.

Versicherung

Der Commonwealth of Kentucky verlangt, dass ein schriftlicher Versicherungsnachweis für das zugelassene Fahrzeug vorgelegt wird. Kentucky verlangt, dass alle Fahrer eine Haftpflichtversicherung haben. Der Nachweis dieser Versicherung muss jederzeit im Fahrzeug mitgeführt werden.

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