Programmübersicht

Dieses Programm stellt den Schulbezirken von Wisconsin Schulgeld für die Einschreibung von Schülern zur Verfügung, die in förderungswürdigen Einrichtungen wohnen, die in s. 121.79, Wis. Stats. Zu den förderungswürdigen Einrichtungen gehören:

  • Jugendstrafanstalten, gesicherte Heimeinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bezirksgefängnisse und ähnliche Einrichtungen des Jugendstrafsystems (im Gesetz als „Kinderheime“ bezeichnet). Zu dieser Kategorie gehören nicht die vom Staat Wisconsin betriebenen Einrichtungen, einschließlich der Strafvollzugs- und Gesundheitsministerien.
  • Fort McCoy, das Tomah VA Center oder jedes andere Militärlager, VA-Krankenhaus oder jede karitative oder strafrechtliche Einrichtung, deren Angestellte auf dem Gelände wohnen.
  • Bestimmte Pflegefamilien oder Gruppenheime. Damit ein Pflegeheim oder eine Wohngruppe für staatliche Studiengebühren in Frage kommt, muss es entweder:
    • steuerbefreit sein, d.h. von einer gemeinnützigen Organisation betrieben werden und von der Grundsteuer befreit sein, oder
    • steuerpflichtig sein, d.h. die Gesamtzahl der Schüler aus steuerpflichtigen Pflegeheimen oder Wohngruppen muss mindestens vier Prozent der Gesamtzahl der Schüler im Distrikt ausmachen (in der Vergangenheit hat das DPI dies anhand der Schülerzahl am dritten Freitag ermittelt).

Wenn Ihr Distrikt die in diesen Einrichtungen erbrachten Bildungsleistungen finanziert, dann ist die staatliche Studiengebühr eine Möglichkeit für Ihren Distrikt, einen Betrag zurückzuerhalten, der den entgangenen Einnahmen entspricht, weil der Schüler, der die Leistungen in Anspruch nimmt, kein Einwohner ist und Sie ihn nicht für Beihilfe- oder Einnahmenbegrenzungszwecke zählen konnten.

CCDEBs sind ebenfalls berechtigt, staatliche Studiengebühren zu erhalten, aber in der Praxis funktionieren sie nicht mehr so wie zu der Zeit, als das Gesetz geschrieben wurde, und keine CCDEB hat seit vielen Jahren einen Antrag eingereicht.

Erstattungsfähige Kosten

Die Berechtigung zur Kostenerstattung durch staatliche Studiengebühren basiert auf Anträgen, die von Distrikten für förderfähige Schüler und Kosten im Vorjahr eingereicht wurden. Ansprüche für Schüler, die in einer Einrichtung wohnen, können auf der Grundlage der in § 121.83 definierten gesetzlichen Schulgeldformel oder der tatsächlichen Kosten des Distrikts für die Betreuung dieser Schüler geltend gemacht werden.

Finanzierung

Staatliche Schulgelder sind im Zweijahreshaushalt in Höhe von 8.242.900 $ für 2019-20 und 2020-21 festgeschrieben. Dieser Betrag wird zunächst für Open Enrollment-Beihilfen verwendet, die von einem Distrikt überwiesen werden, dessen andere Beihilfen nicht ausreichen, um seine Verpflichtungen zu erfüllen, so dass der Gesamtbetrag für staatliche Studiengebühren niedriger ausfallen kann. Die Mittel reichten in den letzten Jahren aus, um die Forderungen vollständig zu begleichen, aber die Zahlungsfähigkeit und die Beträge werden anteilig berechnet, wenn die endgültigen geprüften Forderungen die verfügbaren Mittel übersteigen.

Zahlungsdetails

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