Wertminderung oder Wertverlust sind die Begriffe, die allgemein verwendet werden, um den Verlust des Marktwerts einer Immobilie zu beschreiben, nachdem sie bei einem Unfall beschädigt und repariert wurde. Wertminderung wird meist mit Autos in Verbindung gebracht, ist aber auch auf andere Wertgegenstände wie Immobilien oder Sammlerstücke wie Schmuck und Kunstwerke anwendbar. Wenn eine Immobilie beschädigt wurde und die Reparatur den ursprünglichen Marktwert nicht wiederherstellen konnte, hat die Immobilie eine Wertminderung erlitten.
Im Gegensatz zur Wertminderung, bei der es sich um einen erwarteten und vorhersehbaren Wertverlust im Laufe der Zeit handelt, ist die „inhärente Wertminderung“ ein Wertverlust aufgrund eines bestimmten, plötzlichen und unerwarteten negativen Ereignisses. Die Wertminderung eines Kraftfahrzeugs nach einem Unfall kann auf eine von zwei Arten (oder eine Kombination davon) eintreten:
(1) Reparaturbedingte Wertminderung;
(2) Inhärente Wertminderung.
Reparaturbedingte Wertminderung ist der Wertverlust aufgrund der Unfähigkeit, das Fahrzeug perfekt zu reparieren, so dass es nach der Reparatur weniger wert ist als vor dem Unfall.
Inhärente Wertminderung setzt eine optimale Reparaturqualität voraus und ist definiert als der Betrag, um den sich der Wiederverkaufswert eines reparierten Fahrzeugs allein deshalb verringert hat, weil das betreffende Fahrzeug nun eine erhebliche Schadenshistorie aufweist. Dies ist die am meisten anerkannte und akzeptierte Form der Wertminderung. Sie ist auch die Grundlage, auf der jede zusätzliche Form der Wertminderung hinzugefügt werden würde. Eine übliche „zusätzliche“ Form der Wertminderung ist die „reparaturbedingte Wertminderung“.
In der Regel kann ein rahmen- oder strukturbeschädigtes Fahrzeug nicht als „zertifizierter Gebrauchtwagen“ weiterverkauft werden.
Das wahre Maß für den inhärenten Wertverlust eines beschädigten Fahrzeugs kann als die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden und dem nach dem Schaden nach der Reparatur gemessen werden.
Auch wenn manche behaupten, der Minderwert sei subjektiv und beruhe auf Wahrnehmung oder Spekulation, so gilt doch das alte Sprichwort „Wahrnehmung wird zur Realität“, und der Minderwert ist einfach deshalb real, weil in den meisten Fällen keine vernünftige und umsichtige Person bereit ist, für ein Fahrzeug mit einem Schaden den gleichen Preis zu zahlen wie für ein Fahrzeug, das nie beschädigt wurde. Einzelhändler bieten oft Rabatte für Kratzer und Dellen an Geräten, Elektronik und verbeulten Konserven an; es ist daher vernünftig, dass der Wert eines beschädigten Kraftfahrzeugs einen Wertverlust erleidet.
Zusätzliche Faktoren können bei der Bewertung des Wertverlusts eines beschädigten und reparierten Fahrzeugs in Betracht gezogen werden und umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: das Fahrzeug selbst (d.h. seltenes Sammlerstück, Originalität, Begehrlichkeit auf dem Markt etc.), der Zustand des Fahrzeugs vor dem Schaden, die Schwere der erlittenen Schäden (z. B. Rahmenschäden, Überschwemmung, Feuer usw.), die Vorgeschichte des Fahrzeugs (z. B. nur ein Eigentümer, frühere Schäden/Reparaturen, Tod der Insassen usw.), Qualität und Gründlichkeit der durchgeführten Reparaturen (z. B. Qualität der Teile, Materialien, Verarbeitung usw.) und zusätzliche Wertüberlegungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werte, die mit Programmen zur Zertifizierung von Gebrauchtfahrzeugen usw. verbunden sind.
Kfz-Versicherungsgesellschaften erkennen Wertminderungen möglicherweise nicht ohne weiteres an oder bieten sie nicht an, dafür zu zahlen. In allen Bundesstaaten und Territorien sind Ansprüche Dritter wegen Wertminderung zulässig, die bei der Versicherung des Unfallverursachers eingereicht werden. Die Rechtsgrundlage für Ansprüche Dritter ist im Deliktsrecht verankert. In Georgia sind darüber hinaus Ansprüche wegen Wertminderung gegenüber der eigenen Versicherung des Fahrers zulässig.
Die Dauer der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Wertminderung hängt von den Verjährungsfristen der einzelnen Bundesstaaten für vertragliche Ansprüche und Ansprüche aus unerlaubter Handlung ab.
Der Wertminderungsschaden kann nur vom rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Deshalb kann ein Verbraucher, der ein Fahrzeug least, den Minderwert nicht einfordern, weil der rechtliche Eigentümer eines geleasten Fahrzeugs die Leasinggesellschaft ist.