Bitte beachten Sie, dass Gendentsa und/oder seine Direktoren als Inspektionsstelle nicht das letzte Wort haben, wenn es um Entscheidungen geht, die von der Aufsichtsbehörde, der Direktion für Strahlenkontrolle, getroffen werden können oder nicht. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollen den Genehmigungsinhabern die Einhaltung der Vorschriften erleichtern. Gendentsa ist an die von der Aufsichtsbehörde und der SANAS in ihrer Funktion als Inspektionsstelle festgelegten Vorschriften gebunden. Geräte, die nicht vom Gesundheitsministerium zugelassen sind, werden erst dann inspiziert, wenn sie gemäß dem Hazardous Substance Act, 1973 http://www.doh.gov.za/docs/regulations/1973/reg1332.htm zugelassen worden sind. Alle von der Inspektionsstelle erhaltenen Informationen sind privat und vertraulich. Bitte beachten Sie die von allen Mitarbeitern unterzeichneten Vertraulichkeitserklärungen. Lizenzinhaber dürfen sich nur über ihre eigene, ihnen zugelassene Ausrüstung erkundigen. Vor der Freigabe von Informationen muss eine telefonische Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden
BITTE BEACHTEN: Gendentsa ist für die Bereiche
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- 10 Dental
- 10 akkreditiert.1 Zahnärztliche Röntgengeräte
- 10.2 Digitale Zahnärztliche Röntgengeräte
- 10.3 Cone Beam CT
- 1 Befundungsmonitore
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