Das Finanzamt kennt wahrscheinlich bereits viele Ihrer Finanzkonten, und das Finanzamt kann Informationen darüber erhalten, wie viel sich darauf befindet. Aber in Wirklichkeit schaut sich das Finanzamt nur selten Ihre Bank- und Finanzkonten genauer an, es sei denn, Sie werden geprüft oder das Finanzamt treibt Steuern von Ihnen ein.
Das Finanzamt verfügt über eine Vielzahl von Informationen über Steuerzahler. Die meisten davon stammen aus drei Quellen:
- Ihre eingereichten Steuererklärungen
- Auskünfte über Sie (Formulare W-2, Formular 1099 usw.) unter Ihrer Sozialversicherungsnummer
- Daten von Dritten, wie der Social Security Administration
- Aufgrund von Auskünften weiß das IRS wahrscheinlich bereits über Ihre Finanzkonten Bescheid
- Wie Sie herausfinden können, was das Finanzamt über Ihre Finanzkonten weiß
- Was passiert, wenn das IRS mehr Details über Ihre Bankkonten wissen möchte
- Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen, was zu tun ist
Aufgrund von Auskünften weiß das IRS wahrscheinlich bereits über Ihre Finanzkonten Bescheid
Hier sind einige Beispiele:
- Wenn Sie im Laufe des Jahres mehr als 10 $ an Zinsen auf ein Bankkonto erhalten, muss die Bank diese Zinsen auf dem Formular 1099-INT an das Finanzamt melden.
- Wenn Sie Anlagekonten haben, kann das Finanzamt diese in den Formularen 1099-DIV und 1099-B über Dividenden und Aktienverkäufe einsehen.
- Wenn Sie eine IRA haben, erfährt das Finanzamt dies durch das Formular 5498.
- Wenn Sie über ein Händlerkonto (z. B. PayPal oder VISA) bezahlt werden und genügend Transaktionen haben, sieht das Finanzamt den Betrag dieser Transaktionen auf dem Formular 1099-K.
Wie Sie herausfinden können, was das Finanzamt über Ihre Finanzkonten weiß
Um Informationen des Finanzamts über Ihre Finanzkonten zu erhalten, bestellen Sie beim Finanzamt Ihre Lohn- und Einkommensabrechnung für das Jahr. Ende Juli wird diese Abschrift die meisten Ihrer Kontoauszüge enthalten, die dem IRS gemeldet werden.
Was passiert, wenn das IRS mehr Details über Ihre Bankkonten wissen möchte
In manchen Fällen möchte das IRS etwas über die genauen Transaktionen auf Ihren Bankkonten oder über andere Konten wissen, die nicht in Ihren Steuererklärungen oder Kontoauszügen auftauchen. In den meisten Fällen werden diese Anfragen von einem bestimmten IRS-Mitarbeiter im Rahmen einer Prüfung (Revenue Agent) oder einer Steuernachzahlung (Revenue Officer) gestellt.
- Der Revenue Agent möchte wissen, ob Sie alle Ihre Einkünfte gemeldet haben. Wenn der Steuerbeamte, der Sie prüft, zum Beispiel unerklärliche Bareinzahlungen auf Ihrem Konto feststellt, könnte er vermuten, dass Sie nicht alle Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angegeben haben.
- Bei einer Steuernachzahlung würde der Steuerbeamte des IRS Ihre Finanzdaten nach Vermögenswerten durchsuchen, die Sie zur Begleichung Ihrer Steuerschuld oder zur Einreichung einer verspäteten Steuererklärung verwenden könnten.
Das erste, was der IRS tun würde, ist, Sie um diese Unterlagen zu bitten. Wenn Sie sich weigern oder die Unterlagen nicht innerhalb der IRS-Frist vorlegen, kann die IRS die Unterlagen direkt von Ihrer Bank oder Ihrem Finanzinstitut anfordern.
Sie können die Vorladung anfechten (die sogenannte „Aufhebung“ der Vorladung), wenn Sie nachweisen können, dass die Vorladung keinem rechtmäßigen Zweck dient oder dass die Informationen für den Zweck irrelevant sind. Sie können die Vorladung auch mit der Begründung anfechten, dass das Finanzamt bereits über die Informationen verfügt.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen, was zu tun ist
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, ist es wahrscheinlich, dass Sie in ein ernstes Steuerproblem verwickelt sind, das die Hilfe eines Steuerfachmanns erfordert.
Ihr H&R Block Steuerexperte kann der Situation auf den Grund gehen und sich für Sie mit dem Finanzamt bei einer Prüfung oder einer Steuerrückzahlung auseinandersetzen. Erfahren Sie mehr über H&R Block’s Tax Audit & Notice Services. Oder holen Sie sich Hilfe von einem vertrauenswürdigen IRS-Experten.