von Citizens Commission on Human Rights

Alle Menschenrechtsorganisationen geben sich einen Kodex, an dem sie ihre Ziele und Aktivitäten ausrichten. Die Menschenrechtserklärung zur psychischen Gesundheit formuliert die Leitprinzipien der CCHR und die Standards, anhand derer Menschenrechtsverletzungen durch die Psychiatrie schonungslos untersucht und aufgedeckt werden.

A. Das Recht auf vollständige informierte Zustimmung, einschließlich:

    1. Der wissenschaftlich-medizinische Test, der alle angeblichen Diagnosen einer psychiatrischen Störung bestätigt, und das Recht, alle psychiatrischen Diagnosen einer psychischen „Krankheit“ zu widerlegen, die medizinisch nicht bestätigt werden können.

    2. Vollständige Offenlegung aller dokumentierten Risiken eines vorgeschlagenen Medikaments oder einer „Behandlung“.“

    3. das Recht, über alle verfügbaren medizinischen Behandlungen informiert zu werden, die nicht die Verabreichung eines psychiatrischen Medikaments oder einer psychiatrischen Behandlung beinhalten.

    4. das Recht, jede Behandlung abzulehnen, die der Patient für schädlich hält.

B. Keiner Person darf gegen ihren Willen eine psychiatrische oder psychologische Behandlung zuteil werden.

C. Niemandem, weder Mann, Frau noch Kind, darf wegen einer sogenannten Geisteskrankheit die persönliche Freiheit verweigert werden, ohne daß ein faires Schwurgerichtsverfahren durch Laien und mit angemessener rechtlicher Vertretung stattfindet.

D. Niemand darf wegen seiner politischen, religiösen oder kulturellen Überzeugungen und Praktiken in eine psychiatrische Anstalt, ein Krankenhaus oder eine Einrichtung eingewiesen oder darin festgehalten werden.

E. Jeder Patient hat:

    1. Das Recht, mit der Würde eines Menschen behandelt zu werden.

    2. Das Recht auf Krankenhauseinrichtungen ohne Unterschied der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen Meinung, der sozialen Herkunft oder des Status aufgrund von Geburt oder Eigentum.

    3. Das Recht auf eine gründliche körperliche und klinische Untersuchung durch einen kompetenten registrierten Allgemeinmediziner seiner Wahl, um sicherzustellen, dass sein geistiger Zustand nicht durch eine unerkannte und unbehandelte körperliche Krankheit, Verletzung oder einen Defekt verursacht wird, und das Recht, eine zweite medizinische Meinung seiner Wahl einzuholen.

    4. Das Recht auf voll ausgestattete medizinische Einrichtungen und angemessen geschultes medizinisches Personal in Krankenhäusern, so dass kompetente körperliche, klinische Untersuchungen durchgeführt werden können.

    5. Das Recht, die Art oder den Typ der Therapie zu wählen und dies mit einem Allgemeinmediziner, Heiler oder Seelsorger seiner Wahl zu besprechen.

    6. Das Recht, dass dem Patienten alle Nebenwirkungen einer angebotenen Behandlung klar und verständlich in schriftlicher Form und in der Muttersprache des Patienten mitgeteilt werden.

    7. Das Recht, eine Behandlung zu akzeptieren oder abzulehnen, aber insbesondere das Recht, Sterilisation, Elektroschockbehandlung, Insulinschock, Lobotomie (oder jede andere psychochirurgische Gehirnoperation), Aversionstherapie, Narkotherapie, Tiefschlaftherapie und alle Medikamente, die unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen, abzulehnen.

    8. Das Recht, ohne Repressalien offizielle Beschwerden bei einem unabhängigen Gremium einzureichen, das sich aus nicht-psychiatrischem Personal, Juristen und Laien zusammensetzt. Beschwerden können sich auf jede quälende, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung beziehen, die während der psychiatrischen Behandlung erfolgt.

    9. Das Recht, sich von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen und rechtliche Schritte einzuleiten.

    10. Das Recht, sich jederzeit selbst zu entlassen und ohne Einschränkung entlassen zu werden, wenn man keine Straftat begangen hat.

    11. Das Recht, das eigene Vermögen und die eigenen Angelegenheiten mit einem Rechtsbeistand zu verwalten, falls dies erforderlich ist, oder, falls man von einem Gericht für unzurechnungsfähig befunden wird, einen staatlich bestellten Testamentsvollstrecker mit der Verwaltung dieser Angelegenheiten zu beauftragen, bis man für mündig erklärt wird. Ein solcher Testamentsvollstrecker ist den nächsten Angehörigen oder dem rechtlichen Betreuer oder Vormund des Patienten rechenschaftspflichtig.

    12. Das Recht auf Einsichtnahme und Besitz der eigenen Krankenhausunterlagen und das Recht, gegen darin enthaltene falsche Informationen, die dem eigenen Ruf schaden könnten, gerichtlich vorzugehen.

    13. Das Recht, mit voller Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden strafrechtliche Schritte gegen jeden Psychiater, Psychologen oder das Krankenhauspersonal wegen Missbrauchs, falscher Inhaftierung, Körperverletzung in der Behandlung, sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung oder wegen eines Verstoßes gegen psychiatrische oder andere Gesetze einzuleiten. Und das Recht auf ein Gesetz zur psychischen Gesundheit, das die Strafen für kriminelle, missbräuchliche oder fahrlässige Behandlung von Patienten, die von einem Psychiater, Psychologen oder Krankenhauspersonal begangen wurde, nicht entschädigt oder ändert.

    14. Das Recht, Psychiater, ihre Verbände und Kollegien, die Einrichtung oder das Personal wegen unrechtmäßiger Inhaftierung, falscher Berichte oder schädigender Behandlung zu verklagen.

    15. Das Recht auf Arbeit oder Arbeitsverweigerung und das Recht auf eine gerechte Entschädigung nach einem Tarif, der mit den tariflichen oder staatlichen Löhnen für vergleichbare Arbeit vergleichbar ist, für jede während des Krankenhausaufenthalts geleistete Arbeit.

    16. Das Recht auf Bildung oder Ausbildung, um nach der Entlassung den Lebensunterhalt verdienen zu können, und das Recht, die Art der Bildung oder Ausbildung zu wählen.

    17. Das Recht, Besucher und einen Geistlichen des eigenen Glaubens zu empfangen.

    18. Das Recht, Telefongespräche zu führen und zu empfangen, und das Recht auf Vertraulichkeit in Bezug auf die gesamte persönliche Korrespondenz von und zu jedermann.

    19. Das Recht, mit jeder Gruppe oder Person in einer psychiatrischen Institution, einem Krankenhaus oder einer Einrichtung frei zusammenzuarbeiten oder nicht.

    20. Das Recht auf eine sichere Umgebung, ohne dass sich in der Umgebung Personen befinden, die aus kriminellen Gründen dort untergebracht sind.

    21. Das Recht, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein.

    22. Das Recht, persönliche Kleidung zu tragen, persönliche Gegenstände zu besitzen und einen sicheren Ort zu haben, an dem sie aufbewahrt werden können.

    23. Das Recht auf tägliche körperliche Bewegung im Freien.

    24. Das Recht auf eine angemessene Ernährung und auf drei Mahlzeiten am Tag.

    25. Das Recht auf hygienische Bedingungen und nicht überfüllte Einrichtungen sowie auf ausreichende, ungestörte Freizeit und Ruhe.

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