Der Connecticut-Kompromiss, der auf einem Vorschlag des Juristen und Politikers Roger Sherman aus Connecticut beruhte, löste eine Pattsituation im Verfassungskonvent von 1787 zwischen großen und kleinen Staaten über die Aufteilung der Vertretung im geplanten Senat. Die größeren Staaten unterstützten den Virginia-Plan, der eine Zweikammer-Legislative vorsah, in der „das Wahlrecht … im Verhältnis zu den Beitragskontingenten oder zur Zahl der freien Einwohner stehen sollte“. In der Erwartung größerer Belastungen durch die Zentralisierung der Macht in einer neuen nationalen Regierung forderten diese Staaten einen angemessenen Anteil an der Kontrolle. Die kleinen Staaten, die auf ihren Wohlstand bedacht waren, ließen sich nicht von ihrer Forderung nach Gleichheit in einem Einkammerhaus abbringen. Am 11. Juni schlug Sherman einen Kompromiss vor: zwei Kammern, eine mit gleicher Vertretung für alle Staaten und eine mit proportionaler Vertretung auf der Grundlage der Bevölkerungszahl. Die Delegierten des Konvents nahmen Änderungen zu diesem Vorschlag an, die vorsahen, dass Gesetzesvorlagen zur Erhöhung der Einnahmen aus dem Repräsentantenhaus stammen mussten. Außerdem wurde die Vertretung im Repräsentantenhaus auf der Grundlage der weißen Gesamtbevölkerung und drei Fünfteln der schwarzen Bevölkerung festgelegt. Shermans Vorschlag wurde in seiner geänderten Form angenommen; diese Vereinbarung ist seitdem als Connecticut- oder Großer Kompromiss bekannt.

BIBLIOGRAPHIE

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Rossiter, Clinton. 1787: The Grand Convention. New York: Macmillan, 1966.

Theodore M.Whitfield/c. p.

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