Steuerzahler haben häufig Einkommen, das auf dem Formular 1099-MISC ausgewiesen wird. Dabei kann es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln, die auf dem Formular 1040, Anlage C, anzugeben sind. Wenn dies nicht der Fall ist, wird es im Allgemeinen als sonstiges Einkommen auf dem Formular 1040 angegeben. Natürlich unterliegt das Nettoeinkommen aus einem Gewerbebetrieb sowohl der Einkommenssteuer als auch der 15,3 %igen Selbstständigensteuer, während das sonstige Einkommen im Allgemeinen nur der Einkommenssteuer unterliegt.

Während die Steuerzahler jedoch einen Nettobetriebsverlust aus einem Gewerbebetrieb abziehen können, können sie ihre Ausgaben für die Erzielung des sonstigen Einkommens nur bis zur Höhe dieses Einkommens abziehen. Folglich müssen Steuerberater in der Lage sein, festzustellen, ob es sich bei den Einkünften um Einkünfte aus Handel oder Gewerbe oder um andere Einkünfte handelt, was nicht immer einfach ist.

HANDEL ODER GESCHÄFT

Ein Handel oder ein Geschäft wurde definiert als „sich selbst gegenüber anderen als mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen beschäftigt darzustellen.“ (Deputy v. du Pont, 308 U.S. 488 (1940), Frankfurter, J., concurring). Der Abschnitt „Small Business/Self- Employed“ auf der IRS-Website www.irs.gov definiert es als „eine Tätigkeit, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder in gutem Glauben ausgeübt wird, um einen Gewinn zu erzielen“. Im Revenue Ruling 58-112 wird eine gewerbliche Tätigkeit als eine regelmäßige, häufige und kontinuierliche Tätigkeit beschrieben. Die Regelmäßigkeit der Aktivitäten und Transaktionen sowie die Erzielung von Einkommen sind wichtige Elemente. Steuerpflichtige müssen keinen Gewinn erzielen, um eine gewerbliche oder geschäftliche Tätigkeit auszuüben, solange sie in der Lage sind, einen Gewinn zu erzielen und ein gutgläubiges Motiv haben, dies zu tun. Darüber hinaus müssen sie sich ständig bemühen, die Interessen des Unternehmens zu fördern.

REGELMÄSSIGE, FREQUENDE UND KONTINUIERLICHE TÄTIGKEITEN

Diese Tätigkeiten wurden aufgrund ihrer Häufigkeit als Gewerbe oder Betrieb angesehen:

  • Ein Mitglied des Kongresses erhielt im Laufe eines Jahres 1.500 Dollar für 10 Vorträge. Die Häufigkeit zeigte „ein gewisses Maß an Wiederholung, Kontinuität und Verfügbarkeit“ (Revenue Ruling 77-356). In Revenue Ruling 55-431 heißt es jedoch, dass „eine Person, die eine gelegentliche Einladung zu einer Rede annimmt, … in der Regel kein Gewerbe oder Geschäft betreibt.“
  • Eine Person wurde dafür bezahlt, dass sie 95 Mal in einem Jahr Blutplasma spendete (Green v. Commissioner, 74 TC 1229).

SONSTIGE EINKÜNFTE

Einige einkommenserzeugende Tätigkeiten werden als selten genug angesehen, um sonstige Einkünfte darzustellen. Aus den Rulings (58-112, 55-431 und 55-258) geht hervor, dass Einkünfte aus gelegentlichen Handlungen oder Transaktionen ohne den Nachweis von Bemühungen, diese Handlungen oder Transaktionen regelmäßig fortzusetzen, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Einige Beispiele für einkommenserzeugende Tätigkeiten, die selten genug waren, um nicht als Gewerbebetrieb eingestuft zu werden, sind:

  • Eine Assistenzprofessorin war Mitautorin eines Buches, ohne verpflichtet zu sein, später an Überarbeitungen zu arbeiten. Die Tatsache, dass sie das Lehrbuch fünf Jahre später überarbeitet hat, spielte keine Rolle (Langford v. Commissioner, TC Memo 1988-300).
  • Ein Mann schuf und patentierte in seiner Freizeit Erfindungen (Levinson v. Commissioner, TC Memo 1999-212). Das Finanzgericht befand, dass er keine Erfindungen machte, weil er dies nur sporadisch tat.
  • Ein Berufsfischer verpachtete seine Angelerlaubnis, nachdem er krank wurde und nicht mehr fischen konnte. Er beabsichtigte, dies nur sporadisch zu tun (Chief Counsel Advice 200321018).
  • Ein leitender Angestellter eines Unternehmens erhielt ein Honorar für die Aushandlung eines isolierten Verkaufs aller Aktien des Unternehmens. Er stellte sich nicht regelmäßig der Öffentlichkeit für Verhandlungen zur Verfügung (Revenue Ruling 58-112).
  • Ein Mann nahm an einer klinischen Medikamentenstudie teil, für die er einen Pauschalbetrag erhielt. Seine Absicht war es, eine Behandlung gegen Asthma zu erhalten (Private Letter Ruling 9106004).

In den meisten Fällen, wenn die Art des Verdienstes kein Gewerbe darstellt, kann der CPA-Steuerberater dafür plädieren, den Verdienst als sonstiges Einkommen auszuweisen und somit die Kosten der Selbständigensteuer zu vermeiden. Die Gegenleistung besteht natürlich darin, dass die gewöhnlichen und notwendigen Ausgaben für die Erzielung anderer Einkünfte nur bis zur Höhe der Einkünfte abgezogen werden können.

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